Ich möchte meine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in Anspruch nehmen

Diskutiere Ich möchte meine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in Anspruch nehmen im Altersvorsorge Forum im Bereich Versicherungen; Hallo, ich habe vor mehr als 13 Jahren eine BUZ abgeschlossen. Damals arbeitete ich als Übersetzer und Dolmetscher. Jetzt habe ich...
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Gast

Hallo,

ich habe vor mehr als 13 Jahren eine BUZ abgeschlossen.

Damals arbeitete ich als Übersetzer und Dolmetscher.

Jetzt habe ich Probleme mit meinen Ohren und höre schlecht.

Während der Verhandlungen im Gerichtssaal höre den ich Richter sehr schwer.

Dies ist auch öfters den Richtern aufgefallen und sie haben mich gefragt, ob ich Hörprobleme hätte.

Ich habe zwar diese Fragen verneint aber es ist Tatsache, dass ich nicht mehr so gut hören kann wie das früher der Fall gewesen war.

Ich würde gerne jetzt meine BUZ in Anspruch nehmen wollen.

Aber wie muss ich vorgehen? Muss ich mich einer ärztlichen Begutachtung unterziehen oder reicht es aus, wenn ich bei meiner V-Gesellschaft den Antrag auf Berufsunfähigkeit stelle?

Ferner ist es möghlich, dass die V-Gesellschaft mir anstelle meine Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer eine andere Tätigkeit vorschlägt, die keine größere Anforderungen an meinen Ohren stellt?

Ich bitte um zahlreiche Erfahrungsberichte.

Da diese nicht nur mir allein helfen werden.

Gruß
 
aldo

aldo

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Hallo,

in deiner Police muss stehen, wogegen du dich seinerzeit abgesichert hast.

Dort wird dein Beruf aufgeführt.

Und wenn du durch entsprechenden Gutachten nachweisen kannst, dass du diesen Beruf nicht mehr ausüben kannst, dann musst du deine Rente aus der BUZ ausgezahlt bekommen.

Wenn deine BUZ 13 Jahre zurückliegt, ist dir auch kein Verdacht auf Täuschung der Versicherung durch Kaschieren von unberechtigten Leistungen zu unterstellen.

Schließlich hast du ja 13 Jahre fleißig dein Beruf ausgeübt und brav deine Beiträge in die BUZ eingezahlt.

Schreibe bitte deine Versicherung an berichte der, dass du nun Probleme hättest, deinen Beruf auszuüben, weil ein erheblicher Hörverlust eingetreten sei.

Die Versicherungsgesellschaft wird dich einer gründlichen Begutachtung durch Ärzte unterziehen wollen.

Aber du kannst deinerseits Vorkehrungen treffen und dich zunächst durch deinen Hausarzt untersuchen lassen.

Falls dieser deinen Hörverlust bescheinigt, dann hast du die erste Runde bereits gewonnen.

Der Rest dürfte dann dir leichter fallen.

Gruß
 
B

beyerd38

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Auf jeden Fall brauchst du erst mal eine Ärztliche Diagnose und Feststellung, ohne wird die Versicherung nicht zahlen. Danach muss man weitersehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hamasor

hamasor

Erfahrener Benutzer
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Hallo,

eine ärztliche Diagnose ist auf jeden Fall erforderlich.

Du musst aber auch nachweisen, dass du in den letzten Jahren wegen der genannten Behinderungen bzw. Beschwerden mehrere Male einen oder mehrere Ärzte aufgesucht und verschiedene Behandlungen über dich ergehen lassen hast.

Schließlich kommt eine Beschwerde nicht von heute auf Morgen.

Es ist ein schleichender Prozess.

Diesen schleichenden Prozess musst bemerkt haben und auch fachkundige Ärzte aufgesucht haben.

Diese Ärzte werden bei einer offiziellen Begutachtung mit zu Rate gezogen.

Diese Ärzte werden dem sogenannten behandelnden Amtsarzt ihre Stellungnahmen abgeben und anhand dieser und der neuen Erkenntnisse wird man beurteilen können, inwieweit die aufgetretenen Beschwerden deine Berufsausübung beeinträchtigen.

Wenn du aber aufgrund der aufgetretenen Beschwerden als Dolmetscher und Übersetzer nicht mehr abreiten kann, dann darf dir die Versicherungen keine anderweitige Beschäftigung erteilen oder dich dazu zwingen eine andere Arbeit aufzunehmen und auszuüben.

Falls das der Fall sein sollte, solltest du vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen.

Gruß
 
FINO

FINO

Erfahrener Benutzer
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Hallo,

Ohne einer ärztliche Begutachtung wird es auf jeden Fall nicht funktionieren.

Das ist klar.

Aber, auch mit einer ärztlichen Begutachtung alleine ist es nicht getan.

Ich habe einen Bekannten, der als Bäcker arbeitete und bei einem Unfall sich das Gesicht verbrannte.

Sein Antrag wurde damit abgelehnt, er müsse nicht am Offen stehen könne aber noch weiterhin als Teigvorbereiter für den Bäcker arbeiten.

Mein Freund hat die Gesellschaft verklagt und die Sache läuft noch immer.

Das seit mehr als 2 Jahren.

Wie man sieht, ist es schwierig an sein Recht zu kommen, auch wenn man Recht hat.

Viele sind sehr oberflächlich, wenn es um Abschluss von Verträgen geht.

Sie lesen das Kleingedruckte überhaupt nicht, weil sie meinen, dass der Fall gar nicht eintreten wird und falls es eintreten sollte, wird man schon eine Lösung finden.

Die Gesellschaften denken aber nicht so.

Sie nutzen die Unerfahrenheit des Kunden und informieren diese über eventuelle Schwachstellen einer Versicherung, was das auch sein mag, ist der Versicherung bekannt. Und sie hoffen, dass der Kunde es gar nicht liest.

Aber sie schweigt und wartet ab bis das der Fall eintritt.

Dann wird mit harten Bandagen gekämpft.

Der Kunde ist derjenige, der meistens verliert.

Gruß
 
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