Bauherrenhaftpflichtversicherung

Da der Bauherr für die Überwachung des Bauunternehmens haftet, auch wenn er die Verkehrssicherungspflichten in dem Moment das Bauunternehmen hat, empfiehlt sich Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese schützt den Bauherrn gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche.
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