Keine Krankenversicherung - Nachzahlung?

Diskutiere Keine Krankenversicherung - Nachzahlung? im Krankenversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Hallo, also wir haben folgendes problem. Die IKK fordert von Meiner Freundin eine Nachzahlung von November 2012 bis Juni 2013. Zu Ihrer...
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Gast666

Hallo,

also wir haben folgendes problem. Die IKK fordert von Meiner Freundin eine Nachzahlung von November 2012 bis Juni 2013. Zu Ihrer geschichte: Bis November bezog Sie Arbeitslosengeld und somit wurden Ihre KV-Beiträge auch bezahlt. Ab November hatte Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitlosengeld und ALG2 bekam Sie auch nicht weil wir zusammen wohnen und ich Vollzeit arbeite. Sie ging einem 400 € Job nach bis März 2013 und hat auch in der zeit von November 12 bis Juni 13 keine Beiträge an die versicherung abgeführt (ohne mein wissen) . Ab dem 4.06.13 hat sie eine neue Vollzeitstelle angetreten und die hat sie natürlich wieder bei der IKK angemeldet. Die haben natürlich festgestellt das keine Beiträge zw. November und Juni 2013 gezahlt wurden und fordern die jetzt nach! Gibt es jetzt noch einen weg um diese Nachzahlung rumzuk0mmen ? vielen dank
 
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Gast

Hallo Gast666,

ich habe bereits hier in diesem Forum in den ersten Beiträgen als Gast mit Paragraphen SGB5 usw. gepostet, erstaunlich das hohe Interesse. Lies doch einfach mal am Anfang die Beiträge durch.
Und ich habe Recht behalten mit meiner Meinung, siehe: "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der GKV".
Eine Krankenversicherung ist schon eine gute Sache, keine Frage, aber wenn man rausgerutscht ist, sollte man schon wieder reinkommen, so wie es früher auch war, ohne einen riesen Schuldenberg, der einen kaputt macht, vor sich zu schleppen.
Die paar Monate Deiner Freundin, müssten doch irgendwie noch zu stemmen sein, oder ?
 
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Gast

keine Krankenversicherung - Nachzählung

Also, ich habe neulich im Morgenmagazin im Fernsehen gehört es gäbe ein Zeitfenster bis Ende des Jahres 2013 innerhalb diesem man sich ohne Nachzahlungen krankenversichern kann. Kann das jemand bestätigen?
Ich bin ebenso im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit seit ca 3 Jahren nicht mehr versichert.
 
G

Gast

Niemals ein Schuldanerkenntnis wegen SGB unterschreiben !

Niemals ein Schuldanerkenntnis wegen SGB unterschreiben !
Das ist der ganze Trick.
 
G

Gast

Noch was

Niemand ist verpflichtet in Deutschland, etwas zu unterschreiben. Wer so etwas behauptet, per Internet oder im Büro einer KV und Lüge einsetzt, wie ohne Schuldanerkenntnis keine KV, also keine ärztliche Behandlung ist ein Krimineller oder eine Kriminelle und ein Verfassungsfeind.
Lassen sie sich auf keine Diskussion mit KV-Leuten ein. Die wollen nur Dein Geld.
Am besten man sagt keinen Piep. Nix unterschreiben !
Sollte eine Pflicht bestehen, muss man trotzdem nichts unterschreiben.
Ich muss ja auch nicht meine Steuerpflicht unterschreiben.

Leute, die es sowieso schon Scheiße haben, mit 4000€ zusätzlich zu belasten.
 
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Gast2014

Selbststandig & 3 Jahre nicht versichert

Coole Seite, gratuliere Euch.
Freues Neues übrigens. ..
Nun zum Thema;
Bin seit 2010 selbstständig und konnte mich wegen geringen Verdienst nicht versichern. Bloder Weise habe ich 1,2 oder 3 mal bislang die AOK Karte genutzt 2 x im Praxis und 1 x im KKH wegen Hexenschuss (da wurde ich sogar ambulant abgeholt)

Nun ist die KK hinter mir her. Bin gerne bereit die angefallenen Kosten in Raten abzuzahalen, aber sie wollen dass ich sämtliche Unterlagen unterschreibe, meine Schulden anerkenne und alles rückwirkend zurück zahle.

Zu ARGe oder Jobcenter will ich nicht.
Ich möchte nur sagen, dass ich im Ausland (z. B. Belgien) war und in der Zeit wo ich beim Arzt oder im KK war, war ich in Deutschland.

Ich weiss nicht, wie und was ich alles bei der KK angeben soll.

Kann mir Jemand aus Erfahrung erklären was ich machen soll?
 
G

Gast

Man sollte das SGB

lesen.

Da ist ganz klar beschrieben, wer wann wie wo etwas zu bezahlen hat.

Das ändert nix an der Drängung zur Unterschrift von Leuten, die nach SGb nix zu bezahlen haben.

Niemand kann jemanden hier von etwaigen Schulden befreien.

Ich werbe nur dafür, Menschen, die anderen Schulden aufdrängen, die nicht bestehen, in den Knast zu schicken.
 
G

Gast88

Hilfeeeee!

Hallo zusammen!
kann mir jemand sagen ob ich von diesem Gesetz gebrauch machen kann:
"Ab heute (1.8.13) können sich bisher Nichtversicherte gesetzlich krankenversichern, ohne dass sie die sonst abschreckend hohen Nachzahlungen leisten müssen. Allerdings nur bis Ende des Jahres.Der Gesetzgeber nimmt den Betroffenen nun vorübergehend diese Sorgen - bis zum 31. Dezember werden die so aufgebaute Schulden von den Krankenkassen erlassen. Wer derzeit nicht versichert ist, sollte die Regelung für sich nutzen und schuldenfrei neu oder nochmals in einer Krankenkasse starten"
meine Situation sieht folgender maßen aus:
bis zum 15.9 krankenversichert da Vollzeitjob,ab 15.9-26.9 Arbeitslosengeld,am 26.9 ging dann die Meisterschule los.Ab den 1.10 400Euro Stelle....So am 16.9 hatte ich bei meiner Krankenkasse angerufen und meine Situation geschildert,die wollten dann überprüfen ob ich über Studenten tarif versichert werden könnte,haben mir dann n Formular zugeschickt,welches ich auch fleißig ausgefüllt und zurück geschickt hatte.Dann habe ich erstmal 3wochen gewartet,es kam keine Antwort.Daraufhin habe ich bei der KK angerufen....Antwort Sorry es wurde das falsche Formular an sie geschickt,also nochmal neu...Die ganze Geschichte mit dem hin und her schicken und 5 verschiedenen Formularen hat sich bis zum 22.12.13 hinausgezögert.Jetzt habe ich am 8.1.14 endlich mal ne Antwort bekommen,dass ich ab dem 26.9. krankenversichert bin und 170Euro nachzahlen muss....ich bin echt sauer deswegen,denn ich muss momentan jeden cent umdrehen!!!!
Kann ich von oben genanntem Gesetz gebrauch machen???oder gibts ne Möglichkeit das Geld nicht zu zahlen?

ich würde mich über ne Antwort super freuen,denn ich bin echt ratlos!
 
S

Skulptur

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2
Genauso wie Gast vom 14.12.2013 geht es mir auch, die Krankenkasse will eine Ratenvereinbarung mit mir vereinbaren, erst dann werde ich wieder aufgenommen.

Ich bin nicht mehr krankenversichert seit 2010, mein insolventer damaliger Arbeitgeber hat mich rückwirkend bei der Krankenkasse abgemeldet, ohne dass ich eine Kündigung bekommen habe. Meine Arbeit habe ich von zuhause aus erledigt.

Die Meldung der Krankenkasse, dass ich nicht mehr versichert sei, kam über meine mitversicherte studierende Tochter. Mit 3 monatiger Verzögerung, eine neue Aufnahme als freiwillige Versicherung lehnte die Krankenkasse dann, wegen Verspätung ab.

Dazu war ich innerhalb dieser 3 Monate beim Arzt (70€) in der Annahme noch versichert zu sein, was ich auch heute noch so sehe.

Nun wollte ich mich im Rahmen des neuen Gesetzes wieder freiwillig versichern, doch die Krankenkasse will mir keinen Beitragserlass geben, wegen dieses Arztbesuches ( Wortlaut der Krankenkasse: "Da die Abmeldungen [ der Arbeitgeber, Anmerk. von mir] oft zeitverzögert bei uns eingehen, war zum damaligen Zeitpunkt [hier der erwähnte Arztbesuch, Anmerk. von mir] ihre Mitgliedschaft noch nicht beendet. Dies schließt jedoch die Tatsache nicht aus, dass Sie mit Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältrnisses nicht mehr krankenversichert waren.!) Der damalige Arbeitgeber war übringens off and away, seine Firma pleite, Geld für die Arbeit habe ich nicht gesehen.

Was tun ?
 
P

Paul

Neuer Benutzer
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Keine Krankenversicherung Nachzahlung

wenn zu z.Z privat Krankenversichert warst, dann nimmt dich keine gesetzliche Krankenversicherung an, also ist da nichts mit freiwillig in der gesetzlichen sich weiterversichern
 
S

Skulptur

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Nie privatversichert

Ich war nie privatversichert, es geht um die Rückforderungen der gesetzlichen Krankenkasse.
 
M

Malibu

Familienversicherung und Studentenstatus

Hi,

die AOK hat mir (24 Jahre) neulich erklärt, dass ich zum vergangenen Jahr von März bis September (also 7 Monate) nicht versichert gewesen wäre. im Februar habe ich ein Studium beendet und zeitgleich ein Fernstudium an der Euro FH aufgenommen. Dieses habe ich zugunsten eines wesentlich günstigeren Präsenzstudiums an der Uni Düsseldorf wieder aufgegeben.
während dieser Zeit habe ich einen 450,- Euro Job ausgeübt und ging davon aus, weiterhin in der Familienversicherung zu sein. Ab Oktober habe ich eine Studententätigkeit aufgenommen und bin seitdem studentisch versichert. Hier teilte mir die Versicherung bereits wenige Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit mit, dass ich nun nicht mehr familienversichert sei.

Nun hat mir die Krankenkasse nahezu ein Jahr später mitgeteilt, dass die Familienversicherung mit Ende des ersten Studiums bereits beendet worden wäre. Im Gespräch mit meinem Sachbearbeiter hieß es nun, ich müsste nachzahlen, da ein Fernstudium nicht als Grund für die Familienversicherung ausreiche. Parallel wurden aber sowohl Immatrikulationsbescheinigung als auch Familienversicherungsrelevamte Unterlagen eingereicht innerhalb dieses Zeitraumes.

Hätte man mir sofort mitgeteilt, dass dies nicht funktioniere, wäre die Sachlage eine andere gewesen. Aber in dieser Situation habe ich keine Idee, wie ich den Betrag zahlen soll, der zwischen 450€ und 900€ liegen wird, je nachdem, ob ich mich studentisch versichern lassen kann für den Zeitraum oder nicht.

Ich bin wirklich sehr sauer, dass nach einem Jahr plötzlich diese Mitteilung kommt, anstatt mir vorher etwas mitzuteilen.

Ich hoffe auf eure Hilfe! Danke im Voraus :)

Beste Grüße :)
 
thobbey

thobbey

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Hast du mal mit einem Anwalt darüber gesprochen? Vielleicht kann er ja etwas für dich regeln!
 
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Keine Krankenversicherung - Nachzahlung?

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