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Finanzamt & Steuern
1% Regelung. Was ist darunter zu verstehen?
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<p>[QUOTE="Durman, post: 2815, member: 17"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>wenn du dir ein Firmenwagen, egal welche Klasse, anschaffst muss du dies steuerlich in deiner Buchführung erwähnen. </p><p></p><p>Du bekommst die MwSt. die du für das Fahrzeug bezahlst, vom Finanzamt erstattet. </p><p></p><p>Aber das Finanzamt wird dir nicht abkaufen, dass du das Fahrzeug ausschließlich gewerblich benutzt. </p><p></p><p>Daher will das Finanzamt sicher gehen und verlangt von dir, dass du Buch über die sämtlichen Fahrten mit dem Fahrzeug führst. </p><p></p><p>Du muss ein sogenanntes Fahrtenbuch für das Fahrzeug führen. </p><p></p><p>Darin schreibst du zu jeder Fahrt Datum, Ziel, Entfernung. </p><p></p><p>Wenn es belegt wird,dass du das Fahrzeug zum größten Teil gewerblich genutzt hast, dann kannst du auch alle Kosten (Kaufpreis, MwSt. Kraftstoffkosten, Steuern, Versicherung, Reparaturen) eins zu eins vom Steuern absetzen. </p><p></p><p>Falls du aber kein Buch führst, stellt dir das Finanzamt unter, dass du das Fahrzeug auch privat nutzst. </p><p></p><p>In diesem Fall gilt dann die sogenannte 1% Regelung. </p><p></p><p>D.h. dass Finanzamt rechnet 1% des Fahrzeuges jeden Monat und das vom Neuwert des Fahrzeuges, auch wenn das Fahrzeug als ein Gebrauchtes gekauft worden ist, als Einnahmen zu deinen gewerblichen Einnahmen hinzu und besteuert dich dementsprechend.</p><p></p><p>Angenommen du hast ein Gebrauchtfahrzeug für 20.000€ gekauft. </p><p></p><p>Aber das Fahrzeug kostet Neu 35.000€. 1% von 35000€ sind 350,00€ Das Mal 12 ergibt eine Mehreinnahme in Höhe von 4200.00€. </p><p></p><p>Dementsprechend muss du Steuern und Umsatzsteuer ans Finanzamt für diese zusätzliche Einnahmen zahlen. </p><p></p><p>Obwohl deine Abschreibung für das Fahrzeug auf der Grundlage des Kaufpreises von 20.000€ vorgenommen wird. </p><p></p><p>Daher ist es empfehlenswert zum einen ein Fahrtenbuch zu führen aber zum weiteren für den Betrieb kein Gebrauchtwagen anzuschaffen.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Durman, post: 2815, member: 17"] Hallo, wenn du dir ein Firmenwagen, egal welche Klasse, anschaffst muss du dies steuerlich in deiner Buchführung erwähnen. Du bekommst die MwSt. die du für das Fahrzeug bezahlst, vom Finanzamt erstattet. Aber das Finanzamt wird dir nicht abkaufen, dass du das Fahrzeug ausschließlich gewerblich benutzt. Daher will das Finanzamt sicher gehen und verlangt von dir, dass du Buch über die sämtlichen Fahrten mit dem Fahrzeug führst. Du muss ein sogenanntes Fahrtenbuch für das Fahrzeug führen. Darin schreibst du zu jeder Fahrt Datum, Ziel, Entfernung. Wenn es belegt wird,dass du das Fahrzeug zum größten Teil gewerblich genutzt hast, dann kannst du auch alle Kosten (Kaufpreis, MwSt. Kraftstoffkosten, Steuern, Versicherung, Reparaturen) eins zu eins vom Steuern absetzen. Falls du aber kein Buch führst, stellt dir das Finanzamt unter, dass du das Fahrzeug auch privat nutzst. In diesem Fall gilt dann die sogenannte 1% Regelung. D.h. dass Finanzamt rechnet 1% des Fahrzeuges jeden Monat und das vom Neuwert des Fahrzeuges, auch wenn das Fahrzeug als ein Gebrauchtes gekauft worden ist, als Einnahmen zu deinen gewerblichen Einnahmen hinzu und besteuert dich dementsprechend. Angenommen du hast ein Gebrauchtfahrzeug für 20.000€ gekauft. Aber das Fahrzeug kostet Neu 35.000€. 1% von 35000€ sind 350,00€ Das Mal 12 ergibt eine Mehreinnahme in Höhe von 4200.00€. Dementsprechend muss du Steuern und Umsatzsteuer ans Finanzamt für diese zusätzliche Einnahmen zahlen. Obwohl deine Abschreibung für das Fahrzeug auf der Grundlage des Kaufpreises von 20.000€ vorgenommen wird. Daher ist es empfehlenswert zum einen ein Fahrtenbuch zu führen aber zum weiteren für den Betrieb kein Gebrauchtwagen anzuschaffen. Gruß [/QUOTE]
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