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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34482"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>also Sie haben da ja quasi ein paar Ehe"tricks" am Laufen...</p><p>Ich kann mir aber vorstellen, daß Sie gerade durch dieses Vorhaben die Grundlage davon ziemlich aufweichen. Also es besteht durchaus die Gefahr, daß die Sache bei einem Steuerprüfer früher oder später floppt! Also Ihr Tresen auf der Fläche des Untermieters und Sie bei dem an der Kasse und seine Mädels bei Ihnen...</p><p>Das Schlimmste was dabei rauskommen kann, wäre eine Anklage wegen Steuerhinterziehung - geht sehr rasch heute, machen die Boys inzwischen mit großer Routine.</p><p>Für die Angestellten wird auch nix leichter, da man nicht beliebig oft die 400€ kassieren darf(...), ohne daß das Finanzamt da irgendwann was möchte. Also 8004,- kann man bekanntlich steuerfrei kassieren - auf mehreren Jobs. Aber das ist dann halt das nachgelagerte Verfahren, weil die Steuer, außer bei einmal insgesamt 400€ zunächst durchaus abgeführt werden muß. </p><p>Falls es keine Anmeldung gibt, handelt es sich einwandfrei um eine Sache namens Schwarzarbeit. Bei Ihnen selbst übrigens auch, denn Sie sind ja in der Firma des Ehegatten nicht als Angestellte gemeldet, oder?</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34482"] Hallo, also Sie haben da ja quasi ein paar Ehe"tricks" am Laufen... Ich kann mir aber vorstellen, daß Sie gerade durch dieses Vorhaben die Grundlage davon ziemlich aufweichen. Also es besteht durchaus die Gefahr, daß die Sache bei einem Steuerprüfer früher oder später floppt! Also Ihr Tresen auf der Fläche des Untermieters und Sie bei dem an der Kasse und seine Mädels bei Ihnen... Das Schlimmste was dabei rauskommen kann, wäre eine Anklage wegen Steuerhinterziehung - geht sehr rasch heute, machen die Boys inzwischen mit großer Routine. Für die Angestellten wird auch nix leichter, da man nicht beliebig oft die 400€ kassieren darf(...), ohne daß das Finanzamt da irgendwann was möchte. Also 8004,- kann man bekanntlich steuerfrei kassieren - auf mehreren Jobs. Aber das ist dann halt das nachgelagerte Verfahren, weil die Steuer, außer bei einmal insgesamt 400€ zunächst durchaus abgeführt werden muß. Falls es keine Anmeldung gibt, handelt es sich einwandfrei um eine Sache namens Schwarzarbeit. Bei Ihnen selbst übrigens auch, denn Sie sind ja in der Firma des Ehegatten nicht als Angestellte gemeldet, oder? [/QUOTE]
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