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Hi liebe Nutzer,
ich habe mal eine Frage als Student mit zukünftig zwei Jobs.
Im Jahr 2014 habe ich Januar bis Dezember einen studentischen Aushilfsjob mit 451 Euro brutto --> 41 Stunden zu 10,98 Euro brutto pro Stunde
Das ganze in Steuerklasse 1 mit 428 Euro netto pro Monat
Ab Juli bis Dezember habe ich nun noch eine zweite studentische Stelle mit ebenfalls 10,98 brutto die Stunde auf 38 Stunden Basis
Somit bleibe ich unter 20 Stunden pro Woche --> wichtig für Status als Vollzeitstudent bei Krankenversicherung
Ich habe nun also 869 Euro monatlich brutto ab Juli : Job 1 mit Steuerklasse 1 und Job 2 sicherlich mit Steuerklasse 6 (richtig?)
Nun ist es ja so, dass ich in Steuerklasse 6 hohe Abzüge hätte, könnte ich mir diese jedoch evtl bei einer Steuererklärung für das Jahr 2014 wiederholen?
Ich wäre ja somit bei 7914 Euro brutto verdienst im Jahr 2014 - bleibe somit ohnehin unter der Freibetragsgrenze UND habe noch nicht mal Werbekosten etc. Geldentwertung gemacht (geschweige denn evtl sowas wie Bücher, Semesterticket etc für mein Studium)
Das heißt, dass ich ja eigtl bis auf meine Sozialversicherungskosten ab Juli keine Lohnsteuer zu zahlen hätte und mir diese am Ende wiederholen könnte oder nicht?
Ich hoffe, dass das Ganze schlüssig dargestellt ist - vielen Dank für rege Tipps und Diskussion
LG
Chris
ich habe mal eine Frage als Student mit zukünftig zwei Jobs.
Im Jahr 2014 habe ich Januar bis Dezember einen studentischen Aushilfsjob mit 451 Euro brutto --> 41 Stunden zu 10,98 Euro brutto pro Stunde
Das ganze in Steuerklasse 1 mit 428 Euro netto pro Monat
Ab Juli bis Dezember habe ich nun noch eine zweite studentische Stelle mit ebenfalls 10,98 brutto die Stunde auf 38 Stunden Basis
Somit bleibe ich unter 20 Stunden pro Woche --> wichtig für Status als Vollzeitstudent bei Krankenversicherung
Ich habe nun also 869 Euro monatlich brutto ab Juli : Job 1 mit Steuerklasse 1 und Job 2 sicherlich mit Steuerklasse 6 (richtig?)
Nun ist es ja so, dass ich in Steuerklasse 6 hohe Abzüge hätte, könnte ich mir diese jedoch evtl bei einer Steuererklärung für das Jahr 2014 wiederholen?
Ich wäre ja somit bei 7914 Euro brutto verdienst im Jahr 2014 - bleibe somit ohnehin unter der Freibetragsgrenze UND habe noch nicht mal Werbekosten etc. Geldentwertung gemacht (geschweige denn evtl sowas wie Bücher, Semesterticket etc für mein Studium)
Das heißt, dass ich ja eigtl bis auf meine Sozialversicherungskosten ab Juli keine Lohnsteuer zu zahlen hätte und mir diese am Ende wiederholen könnte oder nicht?
Ich hoffe, dass das Ganze schlüssig dargestellt ist - vielen Dank für rege Tipps und Diskussion
LG
Chris