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<p>[QUOTE="Gast, post: 4541"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>ich habe folgende Frage: Ich habe vor 2 Jahren 18 Stellplätze in einer Tiefgarage bei einer Zwangsversteigerung ersteigert und seit dem habe ich diese auch noch in meinem Besitz. Ich möchte aber diese demnächst verkaufen, weil die Nebenkosten für die Stellplätze die Mieten übersteigen und mir Verlusten bereiten. </p><p></p><p>Aber vor 2 Jahren habe ich ein Mehrfamilienhaus verkauft, welches ich mehr als 10 Jahren in meinem Besitz hatte. Ich habe einen Gewinn von fast 150.000€ erzielt. Da die Spekualtionsfrist überschritten war, habe ich folglich auch keine Spekualtionssteuer gezahlt. </p><p></p><p>Ein Freund warnte mich die Stellplätze jetzt zu verkaufen, weil ich durch den Verkauf der Stellplätze in den Bereich falle, wo mein Tätigkeit vom Finanzamt als gewerbliche Immobilienhandel angesehen wird und ich demnach für meine Gewinn, auch die zurückliegenden, eine Gewerbesteuer von fast 15% zu zahlen hätte. </p><p></p><p>Stimmt das, was mein Freund mir erzählt hat? Muss ich auch meine Gewinne aus der Vergangenheit versteuern? </p><p></p><p>Wie viele Objekte darf man verkaufen ohne einen Gewerblichen Handel zu betreiben. </p><p></p><p>Falls es stimmt, was mein Freund mir erzählt hat, was wäre aus meiner Situation das Beste, um nicht nachträglich meine Gewinne aus dem Verkauf des Mehrfamilienhauses zu versteuern?</p><p></p><p>Wenn ich die 18 Stellplätze jetzt nicht verkaufe und diese erst nach Ablauf der Spekulationfrist verkaufe, muss ich dennoch die Gewerbesteuer zahlen?</p><p></p><p>Wer hat solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir gute Tipps geben.</p><p></p><p>Danke im Voraus.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Gast, post: 4541"] Hallo, ich habe folgende Frage: Ich habe vor 2 Jahren 18 Stellplätze in einer Tiefgarage bei einer Zwangsversteigerung ersteigert und seit dem habe ich diese auch noch in meinem Besitz. Ich möchte aber diese demnächst verkaufen, weil die Nebenkosten für die Stellplätze die Mieten übersteigen und mir Verlusten bereiten. Aber vor 2 Jahren habe ich ein Mehrfamilienhaus verkauft, welches ich mehr als 10 Jahren in meinem Besitz hatte. Ich habe einen Gewinn von fast 150.000€ erzielt. Da die Spekualtionsfrist überschritten war, habe ich folglich auch keine Spekualtionssteuer gezahlt. Ein Freund warnte mich die Stellplätze jetzt zu verkaufen, weil ich durch den Verkauf der Stellplätze in den Bereich falle, wo mein Tätigkeit vom Finanzamt als gewerbliche Immobilienhandel angesehen wird und ich demnach für meine Gewinn, auch die zurückliegenden, eine Gewerbesteuer von fast 15% zu zahlen hätte. Stimmt das, was mein Freund mir erzählt hat? Muss ich auch meine Gewinne aus der Vergangenheit versteuern? Wie viele Objekte darf man verkaufen ohne einen Gewerblichen Handel zu betreiben. Falls es stimmt, was mein Freund mir erzählt hat, was wäre aus meiner Situation das Beste, um nicht nachträglich meine Gewinne aus dem Verkauf des Mehrfamilienhauses zu versteuern? Wenn ich die 18 Stellplätze jetzt nicht verkaufe und diese erst nach Ablauf der Spekulationfrist verkaufe, muss ich dennoch die Gewerbesteuer zahlen? Wer hat solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir gute Tipps geben. Danke im Voraus. Gruß [/QUOTE]
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