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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38469"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Renten werden analog zu Einkommen besteuert - der gleiche Progressionsverlauf, der gleiche Eingangssatz!</p><p>Daraus folgt: 8004,-/p.a. sind frei - wer dauerhaft so wenig hat, kann sich auch eine `Nichtveranlagungsbescheinigung´ besorgen...</p><p>Der Rest muß kucken, was er noch absetzen kann. Den Arbeinehmerpauschi gibt´s für Rentner ja leider nicht, in der Anl. R. kann man gerade mal 102€ pauschal rausholen (Z.44, wenn´s noch so ist, die Formulare ändern sich ja laufend...).</p><p>Wichtiger sind dann die Kosten für medizinische Services - da gibt es eine Mindestregelung von mehr als ungef. 2000,-€/p.a., dür die man KEINE Erstattung bekommt (aber manche Alte haben da ja richtige Rechnungen...).</p><p>GKV: Setzen Sie ab (auf dem Formular -Vorsorge-)! </p><p>Andere Altersvorsorgeverträge (z.B. private Rentenversicherung), die noch nicht zur Auszahlung anstehen, auch!</p><p>Handwerker: Der Kaminfeger ist ein Handwerker, der haushaltnahe Dienste erbringt...</p><p>Neu: Kosten von Zivilprozessen können abgesetzt werden.</p><p></p><p></p><p>Daß das ALG nicht sterupgflichtig sei, ist falsch! -> Das ALG unterliegt nämlich, wie Kurzarbeitergeld usw. dem Progressionsvorbehalt...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38469"] Hallo, Renten werden analog zu Einkommen besteuert - der gleiche Progressionsverlauf, der gleiche Eingangssatz! Daraus folgt: 8004,-/p.a. sind frei - wer dauerhaft so wenig hat, kann sich auch eine `Nichtveranlagungsbescheinigung´ besorgen... Der Rest muß kucken, was er noch absetzen kann. Den Arbeinehmerpauschi gibt´s für Rentner ja leider nicht, in der Anl. R. kann man gerade mal 102€ pauschal rausholen (Z.44, wenn´s noch so ist, die Formulare ändern sich ja laufend...). Wichtiger sind dann die Kosten für medizinische Services - da gibt es eine Mindestregelung von mehr als ungef. 2000,-€/p.a., dür die man KEINE Erstattung bekommt (aber manche Alte haben da ja richtige Rechnungen...). GKV: Setzen Sie ab (auf dem Formular -Vorsorge-)! Andere Altersvorsorgeverträge (z.B. private Rentenversicherung), die noch nicht zur Auszahlung anstehen, auch! Handwerker: Der Kaminfeger ist ein Handwerker, der haushaltnahe Dienste erbringt... Neu: Kosten von Zivilprozessen können abgesetzt werden. Daß das ALG nicht sterupgflichtig sei, ist falsch! -> Das ALG unterliegt nämlich, wie Kurzarbeitergeld usw. dem Progressionsvorbehalt... [/QUOTE]
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