Abgeldungssteuer auf Aktiengewinne für die Jahre 2011/2012 sparen

Diskutiere Abgeldungssteuer auf Aktiengewinne für die Jahre 2011/2012 sparen im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo liebe Finanzexperten, mich treibt seit einiger Zeit folgende Frage um: Ich bin Student und werde am 01.01.2013 anfangen zu arbeiten...
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Unregistriert

Hallo liebe Finanzexperten,

mich treibt seit einiger Zeit folgende Frage um: Ich bin Student und werde am 01.01.2013 anfangen zu arbeiten. Anfang 2010 habe ich mir ein paar Aktien zugelegt. Da ich mit den 800 Euro Freibetrag auf andere Kapitalerträge nicht auskomme, habe ich mir eine NV-Bescheinigung organisiert. Wenn ich die Aktien jetzt verkaufen würde, müsste ich keine Kapitalertragssteuer von 25% auf die erzielten Gewinne zahlen. Allerdings möchte ich die Aktien gerne länger behalten. Mein Problem ist, wenn ich die Aktien beispielsweise erst 2014 verkaufe muss ich die volle Kapitalertragssteuer auf den Zeitraum 2010-2014 bezahlen (denke ich! Stimmt das??). Für das Problem, dass ich die Aktien gerne länger halten würde fallen mir nur zwei Lösungen ein:

1. Aktien dieses Jahr verkaufen und nächstes Jahr wieder kaufen
Pro: Auf die bis 2012 erzielten Gewinne fällt keine Kapitalertragssteuer an
Contra: Ankauf/Verkauf Gebühren und Transaktionskosten fallen an

2. Aktien dieses Jahr nicht verkaufen und einfach halten
Pro:Ankauf/Verkauf Gebühren und Transaktionskosten fallen nicht an
Contra: Auf die bis zum 01.01.2013 erzielten Gewinne fällt die Kapitalertragssteuer an <--- denke ich mal

Gibt es eine dritte Möglichkeit, dass man über die Steuererklärung oder über andere Wege die bis zum 01.01.2013 erzielten Aktiengewinne steuerfrei bekommt, ohne die Aktien zu verkaufen?

Hoffe ich konnte das Problem verständlich schildern.
Ich freue mich über jede Hilfestellung und bedanke mich im Voraus.

Mit freundlich Grüßen
Der Student
 
U

Unregistriert

Ja,

und zwar gibt es im Steuerbereich die Mögl., Verluste mit Gewinnen zu verrechnen (->Verlustvortrag ab 2009).
Das könnte eines Tages für Sie relevant sein, da es gut sein kann, daß Sie sich irgendwann mal verzocken. Wenn das passiert, können Sie den Verlust vortragen und das andere Depot in dem Gültigkeitszeitraum (5Jahre möglich, muß jedes Jahr in der Steuererklärung neu beantragt werden) dann auflösen.
Das geht seither nur noch innerhalb von gleichen Assetklassen! Bei Aktien zudem: Die Einkünfte aus Dividenden und Zinsen dürfen nicht mehr mit dem "Kurs" verrechnet werden (während Fonds und noch ein paar (derivate) Dinge nun mit allen Kapialteinkünften verrechnet werden können, was einer Besserstellung gegenüber dem alten Recht in dem Bereich entspricht).
Erfahrungsgemäß fliegt jeder Anleger irgenwann mal -früher oder später- auf die Schnauze...

Außerdem wenn Sie mal heiraten wollen (falls!): Gemeinsam veranlagte Ehepaare können bisschen was hin und herschieben. Sie können dann also viel später jählich in guten Phasen immer mal wieder was verkaufen.
Wenn die Frau nicht arbeitet, kann sie 8004/p.a. "verdienen" ohne Steuern bezahlen zu müssen. Allerdings gibts im Bereich kluge Frauen immer weniger, die nicht arbeiten - insofern ist der Spielraum dann eingschränkt, weil der Freistellungsbetrag für Paare nur eben 1602,- umfasst...

Heute Nacht, da Sie das lesen, haben Sie sowiso keine Verkaufsgelegenheit mehr, da die Börsen bis zum 2.Jan nun geschlossen sind!
 
U

Unregistriert

Sie

können natürlich auch auf eine langfristige Steueränderung warten - die Hoffnung stirbt jedenfalls zuletzt...
 
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