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Abgeltungssteuer über Freibetrag wie Finanzamt melden?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 37199"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>1) bei Anlagen, die der dt. Abgeltungssteuer unterliegen, speziell Denen mit dt. Anbeitern...) wird die Abgeltugnssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.</p><p></p><p>2) Sie erhalten i.d.R. eine Jahressteuerbescheinigung, in der sinnvollerweise Beträge bereits den entsp. Zeilen im Steuerformular `KAP´ zugewiesen sind. Diese Werte müssen Sie übertragen und das Original der Steuererklärung beifügen. Handelt es sich im Steuerjahr zusätzlich um ein Veräußerungsgeschäft, wird auch noch der Schinken `SO´ fällig.</p><p>Bei automatisch abgeführter ABGSt ist rein formal keine Steuererklärung mehr notwenig, empfiehlt sich jedoch bei best. Assetklassen (z.B. ausl. thesaurierende Fonds...) sehr!</p><p>Ohnehin holen Sie dabei Vergünstigungen raus, z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag oder Anrechnung von Arzt- oder Rechtsstreitskosten u.va. Auch alle Riestersparer müssen eine Steuererklärung abgeben - mit den entspr. Angaben und der Jahres-Bescheinigung gemäß §BlaBla im Original...</p><p></p><p>3) Für den Teil an zugeflossenen Gewinnen (bzw. ausschüttungleichen Wiederanlagen), der nicht freigestellt werden konnte, berechnet das Finanzamt bei Vorliegen der Abgeltungspflicht* eine Steuer in Höhe von pauschal 25%+Soli+Reli (wenn kirchenorganisatorisch gelistet).</p><p>Zusatzinfo: Wer seinen Freistelli aufgesplittet hat und irgendwo Overflow hat, erreicht einen Ausgleich mit nicht voll ausgeschöpften anderen Teilanträgen automatisch (bzw. machen Sie auf dem Mantelbogen der Steuer entspr. Ankreuzungen - da steht u.a. `Berechnung des Verlustvortrages´ und `Günstigerprüfung´ u.s.f. - diese Optionen ziehen Sie alle! Schaden kann es nicht...</p><p></p><p>* so ziemlich Alles eigentlich, mir fallen 4 Ausnahmen spontan ein:</p><p>-Schiffsfonds.</p><p>-physisches Gold (kein Schmuck!).</p><p>-spezielle steueroptimierte geschlossene Beteiligungen mit Anlageobjekt im bestimmten Ausland, wo Abgeltungsfreiheit zumindest prospektierlich behauptet wird, gelegentlich unter argumentativer Hinzunahme von best. Doppelbesteuerungsabkommen usw. ...</p><p>(Beachte jedoch auch: Jemand hat z.B. einen pers. Steuersatz von 20?%; es spart sich die "25"% Abgeltungssteuer, blecht aber bei seiner speziellen Anlageform vor Ort da immanent eine Gewerbesteuer von z.B. 30%: Es hat schlecht nachgerechnet bei einer Rechnung, bei der die Tendenz selbst im Kopfrechnen sofort klar wird, bzw. ES ist auf Werbung reingefallen...!).</p><p>-Assets, bei denen der Anbieter erreichen konnte, daß Sie von Amtswegen als >Liebhaberei< klassifiziert werden. Bsp.: BaumSparplan von Forest Finance. Dort werden 12 Bäume/p.a. gepflanzt - das ist in den Augen der Bundessteuerbehörde gegenwärtig zu pitoresk um ernst genommen zu werden - eine Garantie, daß diese Einschätzung über die Jahrzehnte(...) so bleibt, exisitiert faktisch jedoch bei keinem der insgesamt vorliegenden Claims. Die von de Steuer haben nämlich bereits in der Vergangenheit ihre Meinung angelegentlich revidiert. </p><p>Bestandsschutz: Das ist so eine Sache - also Sie wissen ja, daß die Polente nix machen kann, wenn einer einen Führerschein volegt, der aus dem Kaiserreich resultiert. Aber das ist keine Garantie, daß das immer greift, speziell bei Geldthemen halt besonders...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 37199"] Hallo, 1) bei Anlagen, die der dt. Abgeltungssteuer unterliegen, speziell Denen mit dt. Anbeitern...) wird die Abgeltugnssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt. 2) Sie erhalten i.d.R. eine Jahressteuerbescheinigung, in der sinnvollerweise Beträge bereits den entsp. Zeilen im Steuerformular `KAP´ zugewiesen sind. Diese Werte müssen Sie übertragen und das Original der Steuererklärung beifügen. Handelt es sich im Steuerjahr zusätzlich um ein Veräußerungsgeschäft, wird auch noch der Schinken `SO´ fällig. Bei automatisch abgeführter ABGSt ist rein formal keine Steuererklärung mehr notwenig, empfiehlt sich jedoch bei best. Assetklassen (z.B. ausl. thesaurierende Fonds...) sehr! Ohnehin holen Sie dabei Vergünstigungen raus, z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag oder Anrechnung von Arzt- oder Rechtsstreitskosten u.va. Auch alle Riestersparer müssen eine Steuererklärung abgeben - mit den entspr. Angaben und der Jahres-Bescheinigung gemäß §BlaBla im Original... 3) Für den Teil an zugeflossenen Gewinnen (bzw. ausschüttungleichen Wiederanlagen), der nicht freigestellt werden konnte, berechnet das Finanzamt bei Vorliegen der Abgeltungspflicht* eine Steuer in Höhe von pauschal 25%+Soli+Reli (wenn kirchenorganisatorisch gelistet). Zusatzinfo: Wer seinen Freistelli aufgesplittet hat und irgendwo Overflow hat, erreicht einen Ausgleich mit nicht voll ausgeschöpften anderen Teilanträgen automatisch (bzw. machen Sie auf dem Mantelbogen der Steuer entspr. Ankreuzungen - da steht u.a. `Berechnung des Verlustvortrages´ und `Günstigerprüfung´ u.s.f. - diese Optionen ziehen Sie alle! Schaden kann es nicht... * so ziemlich Alles eigentlich, mir fallen 4 Ausnahmen spontan ein: -Schiffsfonds. -physisches Gold (kein Schmuck!). -spezielle steueroptimierte geschlossene Beteiligungen mit Anlageobjekt im bestimmten Ausland, wo Abgeltungsfreiheit zumindest prospektierlich behauptet wird, gelegentlich unter argumentativer Hinzunahme von best. Doppelbesteuerungsabkommen usw. ... (Beachte jedoch auch: Jemand hat z.B. einen pers. Steuersatz von 20?%; es spart sich die "25"% Abgeltungssteuer, blecht aber bei seiner speziellen Anlageform vor Ort da immanent eine Gewerbesteuer von z.B. 30%: Es hat schlecht nachgerechnet bei einer Rechnung, bei der die Tendenz selbst im Kopfrechnen sofort klar wird, bzw. ES ist auf Werbung reingefallen...!). -Assets, bei denen der Anbieter erreichen konnte, daß Sie von Amtswegen als >Liebhaberei< klassifiziert werden. Bsp.: BaumSparplan von Forest Finance. Dort werden 12 Bäume/p.a. gepflanzt - das ist in den Augen der Bundessteuerbehörde gegenwärtig zu pitoresk um ernst genommen zu werden - eine Garantie, daß diese Einschätzung über die Jahrzehnte(...) so bleibt, exisitiert faktisch jedoch bei keinem der insgesamt vorliegenden Claims. Die von de Steuer haben nämlich bereits in der Vergangenheit ihre Meinung angelegentlich revidiert. Bestandsschutz: Das ist so eine Sache - also Sie wissen ja, daß die Polente nix machen kann, wenn einer einen Führerschein volegt, der aus dem Kaiserreich resultiert. Aber das ist keine Garantie, daß das immer greift, speziell bei Geldthemen halt besonders... [/QUOTE]
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