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Arbeitgeber zahlt ersst am 7. des Monats
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<p>[QUOTE="Kre, post: 41326, member: 684"]</p><p>Ja das würde ich auch empfehlen. </p><p>Ich sehe das aber nicht so dass Vereinbarungen im Arbeitsvertrag auch über </p><p>Unzumutbarkeit hinaus bindend sind. Ich glaube ein <a href="http://www.kanzlei-zoepke.de">Strafrechtsanwalt in Berlin</a></p><p>hatte mal einen solchen Fall betreut. Ich glaube dass da auch außergerichtliche Einigung</p><p>erzielt werden konnte.In deinem Fall entstehen dir durch den unpassenden Zahlungstermin </p><p>Mehrkosten die man auch als finanziellen Schaden einordnen kann. Insofern kann mit</p><p>der nötigen Rechtshilfe die <strong>Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers</strong> auf den Plan gerufen werden. </p><p>Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.</p><p>Versuche das doch einfach mal.</p><p></p><p>LG</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Kre, post: 41326, member: 684"] Ja das würde ich auch empfehlen. Ich sehe das aber nicht so dass Vereinbarungen im Arbeitsvertrag auch über Unzumutbarkeit hinaus bindend sind. Ich glaube ein [URL="http://www.kanzlei-zoepke.de"]Strafrechtsanwalt in Berlin[/URL] hatte mal einen solchen Fall betreut. Ich glaube dass da auch außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte.In deinem Fall entstehen dir durch den unpassenden Zahlungstermin Mehrkosten die man auch als finanziellen Schaden einordnen kann. Insofern kann mit der nötigen Rechtshilfe die [B]Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers[/B] auf den Plan gerufen werden. Ich hoffe ich konnte dir damit helfen. Versuche das doch einfach mal. LG [/QUOTE]
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