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Aufgrund eines neuen Tarifvertrages leisten die Arbeitgeber für ihre Tierarzthelfer seit dem 1. April doppelt Beiträge. Den Tierarzthelfern soll so ein finanziell abgesicherter Ruhestand gesichert werden.
Hierzu leistet der Arbeitgeber eine Anschubfinanzierung von monatlich 30 Euro, die noch aufgestockt werden kann, wenn der Tierarzthelfer selbst noch einen Teil seines Gehaltes für die bAV opfert.
Hierzu leistet der Arbeitgeber eine Anschubfinanzierung von monatlich 30 Euro, die noch aufgestockt werden kann, wenn der Tierarzthelfer selbst noch einen Teil seines Gehaltes für die bAV opfert.