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Arbeitsgerichte urteilen für die Zeitarbeit
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 32729"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>das sind auch hirnrissige Ideen von den Kollegen!</p><p></p><p>Leiharbeit ist gesetzlich legitimiert und damit kann auf JURISTISCHEM Wege kaum etwas dagegen unternommen werden - wer das dennoch versucht, kämpft gegen Windmühlenflügel...</p><p>Leiharbeit ist Politik, und sonst gar Nichts!</p><p></p><p>Die Arbeitgeber haben übrigens längst eine neue Tour drauf: Weil jetzt bundesweite Mindestlöhne gelten, gewinnt das Modell der Werksverträge an Attraktivität für die Bosse.</p><p>Bei Werksverträglern handelt es sich um Personal von externen Vertragsfirmen, die definierte Arbeitsleistungen erbringen. Mittlerweile dienstleisten diese auch direkt neben dem festeingestellten Kollegen am Band.</p><p>Die IGM hat das Problem bereits erkannt!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 32729"] Hallo, das sind auch hirnrissige Ideen von den Kollegen! Leiharbeit ist gesetzlich legitimiert und damit kann auf JURISTISCHEM Wege kaum etwas dagegen unternommen werden - wer das dennoch versucht, kämpft gegen Windmühlenflügel... Leiharbeit ist Politik, und sonst gar Nichts! Die Arbeitgeber haben übrigens längst eine neue Tour drauf: Weil jetzt bundesweite Mindestlöhne gelten, gewinnt das Modell der Werksverträge an Attraktivität für die Bosse. Bei Werksverträglern handelt es sich um Personal von externen Vertragsfirmen, die definierte Arbeitsleistungen erbringen. Mittlerweile dienstleisten diese auch direkt neben dem festeingestellten Kollegen am Band. Die IGM hat das Problem bereits erkannt! [/QUOTE]
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