Hallo,
das ist normal - Sie glauben doch nicht im Ernst, daß die Versicherung Ihnen zahlen will, oder?!
Wenn Sie dagegen sein wollen, müssen Sie erst mal die Begründung des Konzerns kapieren...
Mehr dazus teht womöglich im kleingedruckten Ihres Vertags.
Dann können Sie über die Einschaltung eines Anwalts nachdenken!
->Mit Anwälten kann man ganz normal über die Chancen in dieser oder jener Angelegenheit reden...Der Anwalt sagt Einem dann ob es eher leicht oder schwierig wird!
Bei Zivilprozessen ist es so, daß der Verlierer zahlt. Vorschießen (Gerichtsgebühr) muß derjenige,d er den Prozess anstrengt (hier also Sie...).
Das Honorar für die Anwälte richtet sich nach dem Streitwert - hier Höhe der Versicherungsleistung.
Der Verlierer muß das alles bezahlen!
Bei Zivilprozessen wird meistens Revision zugelassen - die Parteien müssen innerhalb einer Frist (2 /3Monate) R. beantragen, ansonsten erreicht das bisherige Urteil die sog. Rechtskraft.
Der Richter will wahrscheinlich eine sog. gütliche Einigung (Kompromiss, z.B. 50%). Wenn Sie das ned möchten, müssen Sie das geg. dem eigenen Anwalt deutlich kenntlich machen /keine außergerichtlichen Vereinbarungen, keine Einwilligung zu Güteverhandlungen...