sabrina
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 15.01.2012
- Beiträge
- 428
Hallo,
Ausbildungsfreibetrag:
außergewöhnliche Belastungen Für ein sich in Berufsausbildung befindliches, auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, für das Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes.
Soweit diese 1848 Euro im Kalenderjahr übersteigen, sowie die von dem Kind aus öffentlichen Mitteln finanzierten Ausbildungsbeihilfen (BaFöG).
Für dasselbe Kind kann der Ausbildungsfreibetrag
insgesamt nur einmal gewährt werden.
Gruß
Ausbildungsfreibetrag:
außergewöhnliche Belastungen Für ein sich in Berufsausbildung befindliches, auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, für das Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes.
Soweit diese 1848 Euro im Kalenderjahr übersteigen, sowie die von dem Kind aus öffentlichen Mitteln finanzierten Ausbildungsbeihilfen (BaFöG).
Für dasselbe Kind kann der Ausbildungsfreibetrag
insgesamt nur einmal gewährt werden.
Gruß