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aushilfsjob in ferienzeit, wieviel darf man verdienen ?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38172"]</p><p>Und ja, eine Steuererklärung muß auch ein Minderjähriger machen, wenn er zuviel gezahlte Steuern erstattet haben will. In 20 Tagen werden ja wohl mehr als 900 Euro rumkommen, also werden Steuern abgezogen. Deshalb ist 2014 eine Steuererklärung fällig, wenn Du das Geld nicht verschenken willst. Gegen einen Jahresbeitrag (z. B. 32 Euro beim VLH) macht das aber auch der Lohnsteuerhilfeverein.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38172"] Und ja, eine Steuererklärung muß auch ein Minderjähriger machen, wenn er zuviel gezahlte Steuern erstattet haben will. In 20 Tagen werden ja wohl mehr als 900 Euro rumkommen, also werden Steuern abgezogen. Deshalb ist 2014 eine Steuererklärung fällig, wenn Du das Geld nicht verschenken willst. Gegen einen Jahresbeitrag (z. B. 32 Euro beim VLH) macht das aber auch der Lohnsteuerhilfeverein. [/QUOTE]
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