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In London wurde zwischen den Finanzbehörden des Bundes und den Finanzbehörden Guemseys -der zweitgrößten und nicht zur EU gehörenden Kanalinsel- ein Abkommen zum Austausch von Informationen in Steuersachen unterzeichnet. Das Abkommen ermöglicht es beiden Seiten die andere Partei zu ersuchen, Auskünfte für Besteuerungszwecke zu beantworten.
Das Abkommen entspricht dabei einem OECD Standard, der im Rahmen des OECD Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt wurde. Demnach müssen besteuerungsrelevante Informationen wie Bankinformationen und Informationen über Gesellschafteneigentümer zugänglich sein. Zudem müssen diese Daten auf Ersuchen der ausländischen Finanzbehörde bereitgestellt werden.
Ein Verdacht auf Steuerhinterziehung ist für die Auskunft nicht notwendig. Es reicht die Notwendigkeit der Klärung eines Sachverhaltes und dass die angeforderten Informationen voraussichtlich steuerrelevant sind.
Das Abkommen entspricht dabei einem OECD Standard, der im Rahmen des OECD Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt wurde. Demnach müssen besteuerungsrelevante Informationen wie Bankinformationen und Informationen über Gesellschafteneigentümer zugänglich sein. Zudem müssen diese Daten auf Ersuchen der ausländischen Finanzbehörde bereitgestellt werden.
Ein Verdacht auf Steuerhinterziehung ist für die Auskunft nicht notwendig. Es reicht die Notwendigkeit der Klärung eines Sachverhaltes und dass die angeforderten Informationen voraussichtlich steuerrelevant sind.