Az.: 9K105/11.F - Gericht kippt Gebührenmodell der Versicherungsbranche

Diskutiere Az.: 9K105/11.F - Gericht kippt Gebührenmodell der Versicherungsbranche im Altersvorsorge Forum im Bereich Versicherungen; Gerichtsurteil: Versicherungsvermittler dürfen Rabatte weitergeben - Überregional - Schwäbisches Tagblatt Tübingen Diese kleine Tages-Zeitung...
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Gerichtsurteil: Versicherungsvermittler dürfen Rabatte weitergeben - Überregional - Schwäbisches Tagblatt Tübingen

Diese kleine Tages-Zeitung hat den ausführlichsten allgemeinen Artikel zu dem Urteil vom vergangenen Montag geschrieben.
Jede(r), die/der eine Altersvorsorgeversicherung im weitesten Sinne besitzt und sich über das Kleingedruckte im Klaren ist, weiß worum es hier geht - um die über die Jahrzehnte gestiegenen Abschlußkosten von Versicherungsprodukten.
Allein mein eigens Bsp.: Der AG beitet in der Bruttoentgeltumwandlung eine Direktversciehrung an - fast alle Firmen in D. tun das. Ich wußte vorher, daß das keine gute sAche ist, ahbe mir aber dennoch ein Angebot amchen lassen: Für eine Vorsorge an der "inneren" Fördergrenze*, also € 2640,-/p.a. bei einer Spardauer zw. 30 und 35 Jahren hätte ich mehr als € 6000,- an Gebühren bezahlen müssen...
Egal ob Lebensversicherung, Riester, Rürup oder private Rentenversicherung, der Michel war nur noch damit beschäftigt, Geld abzudrücken. Besondners drastisch die Routine der Branche, die Gebühren in den ersten 5 Jahren einzutreiben. Tja, da war das Konto nach dem 5. Jahr halt so leer, wie vor dem Vertragsabschluß und die Rendite auf diese längste Einlage - erledigt, nicht existent, "zurück auf Los".
Well, das Urteil hat an der Schloßalle sicher für einen heftigen Blitzeinschlag gesorgt. Das Urteil dürfte nicht ohne Folgen bleiben. Unbedacht einer mögl. Fortsetzung dieses Rechtsstreites dürfte es in der Konstruktion von Versicherungen zu Änderungen kommen hin zu mehr Gebühren im Mantel selber. Also Abdrücken nicht mehr so arg über Abschlußkosten sondern mehr über laufende Entgelte. Dies hat natürlich sowiso Umgestaltungen im Vertrieb zur Folge. Es wird vermutlich Modelle geben, die sicherstellen sollen, daß die Verkäufer trotzdem ihr Geld bekommen, dann nicht mehr als Freiberufler, sondern als Mitarbeiter der Konzerne gewissermaßen. Daher wird es in Zukunft noch stärker von Bedeutung sein, die Gebührenmodelle der Angebote genau zu prüfen!
Vermittlerbuden, wie AVL, was tun die denn eigentlich?
->Die Branche der freien Vermittler kommt vom Fondsgeschäft. Nach inzwischen aber 3 massiven Krisen ist die Lust an der Börse vielen Deutschen irgendwie abhanden gekommen. Die Abgeltungssteuer tut ein Weiteres dazu, die Laune nicht gerade zu heben. Diese Entwicklung geht an den freien Vermittlern natürlich nicht spurlos vorbei und so überlegen sie was getan werden kann. Nun, wenn der Deutsche halt gerne Versicherungen kauft, dann nehmen Vermittler halt diese Angebote mit ins Programm. Das gelingt ihnen immer dann gut, wenn es um fondsgebundene Konstruktionen geht. Fonds enthalten eine TER, das ist die prozentuale Vergütung des Managments. Ein Teil der TER, die sog. Bestandsprovision, dient der Entlohung des Vermittlers. Er kann somit Kaufspesen bis zu vollumfänglich rabattieren. Wenn ihr hingegen bei eurer Bank kauft, bezahlt ihr das Agio genauso, wie die Bestandsprovision noch dazu - weil diese Geier eben wissen, wie man -Geschäft- buchstabiert. Oft bei den Banken kommt dann heute noch eine Performance Fee auch noch dazu (z.B. Union Investment hat sich da ja letzthin stark hervortun können...).
Wir brauchen also nicht weiter erörtern, wem alles die Vermittler ein Dorn im Auge sind...
In der Finanzbranche tobt jetzt der Katzenjammer, aber der Michel hat einen guten Grund, sich zu freuen!

*Bei der Bruttoentgeltumwandlung gibt es darüberhinaus noch die Mögl., sich für weitere 1800,-/p.a. nur die Einkommenssteuer auf diesen Betrag zurückzuholen. Das bezeichne ich somit als "äußere" Fördergrenze.
 
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Mit

Wirkung zum 29.2.2012 ist das Urteil entgültig rechtskräftig geworden.
Die Bafin als zuständige Beklagte hat ihr Revisionsanliegen vor dem Bundesverwaltungsgericht nun zurückgezogen.
Mutmaßlicher Hintergrund: Die Verteidigung verbraucherfeindlich ausgearteter Zustände, die sich letzlich aus einer Nazi-Verordnung aus dem Jahre 1934 ergab, ist der Behörde nun wohl doch wohl zu heiß geworden...
Im Laufe der Jahrzehnte seit dem WK2 hat sich eine Situation etabliert, wo in einer aufgeblähten Finanzindustrie jedes Jahr Milliarden an Provisionen verdient wurden.
Damit düfte nun definitv Schluß sein, denn wer jetzt noch Abschlußgebühren bei Versicherungen&Co bezahlt, ist ehrlich selber schuld!
Freie Vermittler wie die klagende AVL werden nun sicherlich schnell dazu übergehen, leistungsfähige und preiswerte Angebote mit sehr hohen Rabatten anzubieten.
Also sei wachsam, Hühnerauge! Denn zahlreiche Versicherungsagenten werden natürlich ihr Gebührenmodell trotzdem weitestgehend fortsetzen; also ist Selektion nun auch hier angebracht, sobald die Wettbewerbssituation voll entfaltet sein wird.
 
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