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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat am 17.März 2009 der in Panama ansässigen Payment Solutions Inc die Fortführung des Einlagengeschäftes und des E-Geld Geschäftes untersagt. Zusätzlich wurde von der Bundesanstalt angeordnet, die unerlaubt betriebenen Geschäfte unverzüglich abzuwickeln.
Die Payment Solutions Inc bietet über Ihre Webseiten eine Möglichkeit elektronische Werteinheiten zu Zahlungszwecken zu erwerben. Des Weiteren bietet das Unternehmen im Rahmen von Mailingaktionen die Entgegennahme von Geldeinlagen als Spareinlagen an. Die von der BaFin erlassene Verfügung ist sofort vollziehbar. Bestandskräftig ist sie jedoch noch nicht. Als Grundlage für die Verfügung wurde von der BaFin die fehlende und erforderliche Erlaubnis für diese Aktivitäten angegeben.
Die Payment Solutions Inc bietet über Ihre Webseiten eine Möglichkeit elektronische Werteinheiten zu Zahlungszwecken zu erwerben. Des Weiteren bietet das Unternehmen im Rahmen von Mailingaktionen die Entgegennahme von Geldeinlagen als Spareinlagen an. Die von der BaFin erlassene Verfügung ist sofort vollziehbar. Bestandskräftig ist sie jedoch noch nicht. Als Grundlage für die Verfügung wurde von der BaFin die fehlende und erforderliche Erlaubnis für diese Aktivitäten angegeben.