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Das bestehende Leerverkaufsverbot für ungedeckte Leerverkäufe vom 19. und 21. September 2008 wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlängert. Das Verbot soll jetzt bis zum 31. Mai 2009 gelten.
Das Leerverkaufsverbot der BaFin umfasst die als Naked Short Selling bezeichneten ungedeckten Leerverkäufe und erstreckt sich auf die Aktien von elf Finanzunternehmen. Unter der Bezeichnung Naked Short Selling werden dabei Verkäufe verstanden, bei denen der Verkäufer Aktien verkauft, die sich zum Zeitpunkt der Transaktion nicht in seinem Eigentum befinden und auf die er auch keinen Anspruch hat.
Das Leerverkaufsverbot der BaFin umfasst die als Naked Short Selling bezeichneten ungedeckten Leerverkäufe und erstreckt sich auf die Aktien von elf Finanzunternehmen. Unter der Bezeichnung Naked Short Selling werden dabei Verkäufe verstanden, bei denen der Verkäufer Aktien verkauft, die sich zum Zeitpunkt der Transaktion nicht in seinem Eigentum befinden und auf die er auch keinen Anspruch hat.