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Wird ein Bausparvertrag nicht mehr benötigt, da sich die eigenen Pläne geändert haben, so kann es möglich sein, den Vertrag zu übertragen. Darauf weist der Bankenverband hin, nach dessen Angaben eine Übertragung an einen Dritten im Ermessen der Bausparkasse liegt, diese jedoch bei Angehörigen häufig zustimmt. Da aber die Bausparkassen teilweise eigene Regeln festlegen, solle man das Gespräch mit dem Kundenberater suchen.