B
Bobo
Hallo Zusammen,
ich arbeite bei einer großen Chemiefirma und überlege ob ich eine BAV abschließen soll oder nicht.
Hierfür bietet mein Arbeitgeber einige interessante Versicherungen an.
Bevor ich mich aber dafür entscheide, möchte ich ein paar Fragen zu der Kündigung des Vertrags gelöst haben.
Genauso wie bei der Renten und Lebensversicherungen kann man ja auch die monatliche Belastung der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) auf Null setzen. D.h. wenn man finanzielle Schwierigkeiten hat, kann man jederzeit die Belastuung auf Null setzen.
Wie sieht es aber mit der Kündigung aus?
Kann ich jederzeit die BAV kündigen oder muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Die meisten Versicherungen haben ja entweder eine 1 oder 2 Jahre Verpflichtung.
Gilt das für die BAV auch?
Was passiert bei einer Kündigung mit den bezahlten Beiträgen?
Kriegt man alles verzinst zurück ?
Wie berechnen dies die Versicherungen?
Kennt sich jemand vielleicht aus?
Danke!
Bobo
ich arbeite bei einer großen Chemiefirma und überlege ob ich eine BAV abschließen soll oder nicht.
Hierfür bietet mein Arbeitgeber einige interessante Versicherungen an.
Bevor ich mich aber dafür entscheide, möchte ich ein paar Fragen zu der Kündigung des Vertrags gelöst haben.
Genauso wie bei der Renten und Lebensversicherungen kann man ja auch die monatliche Belastung der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) auf Null setzen. D.h. wenn man finanzielle Schwierigkeiten hat, kann man jederzeit die Belastuung auf Null setzen.
Wie sieht es aber mit der Kündigung aus?
Kann ich jederzeit die BAV kündigen oder muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Die meisten Versicherungen haben ja entweder eine 1 oder 2 Jahre Verpflichtung.
Gilt das für die BAV auch?
Was passiert bei einer Kündigung mit den bezahlten Beiträgen?
Kriegt man alles verzinst zurück ?
Wie berechnen dies die Versicherungen?
Kennt sich jemand vielleicht aus?
Danke!
Bobo