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Beerdigungskosten und aussergewöhnliche Belastung
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 32196"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>wenn jemand keine Angehörigen hat, oder Angehörige willentlich ausschließt, wird er vom Staat entsorgt. </p><p>Dies geschieht mittels Verbrennen, falls der Verstorbene keine andere Regelung verfügt und für die Kostendeckung dieser sonderwünsche vorgesorgt hat.</p><p>Beim Flammbieren fällt weder ein besonderer Sarg, noch ein Grabstein an. Der Staat benötigt vermutlich auch keine Urne von Ihnen...</p><p></p><p>Wenn es also eine Verweisung auf diese grundsätzliche Methode gibt, und davon gehe ich aus, gibt es vermutlich(?) keine Mögl., Kosten für volkstümliche Beerdigungsrituale geltend zu machen (weil das dann eben Ihr Privatvergnügen ist...).</p><p></p><p>Ich weiß es nicht mit Sicherheit, lese aber immer alles über Steuererstattungen und habe von sowas noch nicht gehört.</p><p>Ein Feld für Werbungskosten im Zusammenhang mit der Anlage Erschaftsteuer wär´s natürlich. *harhar* Ich gehe aber davon aus(???), daß es das nicht gibt.</p><p>Tip: Probieren Sie es halt mal, wenn Sie schräg genug sind - mehr als ablehnen kann das Amt auch nicht...</p><p>Beste Stelle wäre wohl tatsächlich die Region, wo Medizinkosten und Betreuung Anverwandter behandelt werden. </p><p>Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, daß es was bringt...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 32196"] Hallo, wenn jemand keine Angehörigen hat, oder Angehörige willentlich ausschließt, wird er vom Staat entsorgt. Dies geschieht mittels Verbrennen, falls der Verstorbene keine andere Regelung verfügt und für die Kostendeckung dieser sonderwünsche vorgesorgt hat. Beim Flammbieren fällt weder ein besonderer Sarg, noch ein Grabstein an. Der Staat benötigt vermutlich auch keine Urne von Ihnen... Wenn es also eine Verweisung auf diese grundsätzliche Methode gibt, und davon gehe ich aus, gibt es vermutlich(?) keine Mögl., Kosten für volkstümliche Beerdigungsrituale geltend zu machen (weil das dann eben Ihr Privatvergnügen ist...). Ich weiß es nicht mit Sicherheit, lese aber immer alles über Steuererstattungen und habe von sowas noch nicht gehört. Ein Feld für Werbungskosten im Zusammenhang mit der Anlage Erschaftsteuer wär´s natürlich. *harhar* Ich gehe aber davon aus(???), daß es das nicht gibt. Tip: Probieren Sie es halt mal, wenn Sie schräg genug sind - mehr als ablehnen kann das Amt auch nicht... Beste Stelle wäre wohl tatsächlich die Region, wo Medizinkosten und Betreuung Anverwandter behandelt werden. Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, daß es was bringt... [/QUOTE]
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