Befristetes Arbeitsverhäntnis extra kündigen?

Diskutiere Befristetes Arbeitsverhäntnis extra kündigen? im Arbeit & Arbeitgeber Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo Forum, hab eine Frage da ich zum 1.4. ein befristetes Arbeitsverhältnis anfange. Es ist auf die Dauer von einem Jahr befristet. Muss denn...
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Tama Ra

Hallo Forum,

hab eine Frage da ich zum 1.4. ein befristetes Arbeitsverhältnis anfange. Es ist auf die Dauer von einem Jahr befristet. Muss denn der Arbeitgeber das nochmals extra kündigen oder mir bescheid geben ob er es verlängert oder nicht oder kann er es einfach so auslaufen lassen?

Ich weiss jetzt nicht ob es die richtige Entscheidung war. Andererseits bin ich ganz frohr, das ich nun wieder Arbeit habe.
 
U

Unregistriert

Hallo,

die Kündigung ist dabei schon eigebaut!
Der AG, bzw. Sie auch, haben die Mögl., das zu verlängern. Das hängt dann aber nicht mehr von dem ersten Vertrag ab, sondern ist ein neuer Kontrakt. Die Regeln sehen so aus:
-Befristet werden darf erstmal nur 2 Jahre.
-innerhalb dieser Zeit darf es 2 (oder3?) Verlängerungen geben.
-darüberhinaus gibt es leider inzwischen die Mögl. über 2 Jahre hinaus sog. sachgründige Verlängerungen auszusprechen. Das braucht Sie inhaltlich nicht weiter bekümmern, als Sachgrund kann der AG alle mögl. Dinge bringen, wie z.B. Einführung einer neuen Modellvariante mit "Personalmehrbedarf" usw. ...
-in vielen Betrieben gibt es dazu allerdings weitere interne Regelungen mit dem Betriebsrat; z.B. in meiner Firma (Metall) sind es max. 4 Jahre, bis der AG eine Festeinstellung geben muß.

Jo, Befristungen sind heute Gang und Gebe. Daß Sie gleich ein volles Jahr bekommen haben, ist noch gut. Denn viele Betriebe koppeln die Erstbefristung auch an die 6-monatige Probezeit...
Trostpflaster:
-Befristete sind nicht betriebsbedingt kündbar - der Kontrakt besteht jedenfalls!
-Sie bekommen die vollen tariflichen Vorteile, so z.B. auch VL usw.

Inzwischen gibt es auch viele Prozesse, wo Kollegen klagen, weil eine längere Befristung schließlich doch auslief. Die Klageart lautet >Weiterbeschäftigung< resp. >Kündigungsschutzklage< wegen faktischer Dauerbeschäftigung. Wenn man das gewinnt, ist der Chef quasi gezwungen, einem `ne Festanstellung zu verpassen...
Beim Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz die Regelung, daß Kläger und Beklagter unabh. vom Ausgang ihre Rechnung selber zahlen müssen, also Anwalt und Gerichtskosten. Die Höhe der Vergütung richtet sich öfters mal nach dem Streitwert!
Als Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft profitieren Sie deshalb vom kostenlosen Rechtsschutz. Das ist eine eigene Firma(...) mit lauter Arbeitnehmeranwälten als festangestellte Juristen. Das wäre wichtig, weil die "Gegenseite" auch ihre Fachleute unterhält...
Die Kosten für die Mitgliedschaft bei der DGB-Werke belaufen sich auf 1% vom Brutto und werden monatlich separat vond er Lohnabrechnung abgefüht. Inklusive ist auch eine kleine Freizeitunfallversicherung und ganz wichtig: Das liebe Streikgeld! Es gibt weitere Vorteile, wie z.B. Personalshops oder auch der vergünstigte Rahmentarif beim Lohnstgeuerhilfeverein e.V. usf.
Die größte Gewerkschaft der Welt ist die IGMetall. Weitere große Werken im DGB (Auswahl) sind IG BCE, Verdi, IG Bau, GEW usw.. Entscheiden für die Zuständigkeit im Betrieb ist die Branche! Grundsätzlich kann man als Einzelperson aber jeder Gewerkschaft beitreten, bzw. dort von füher her bleiben. "Christliche Gewerkschaften" sind i.d.R. nicht (mehr) tariffähig, da ihnen das gerichtlich abgesprochen wurde (waren oftmals sehr AG-nahe Pseudo-Organisationen mit nicht repräsentativer Mitgliederstruktur...).
 
U

Unregistriert

Ach so ja, ganz wichtig:

Als Befristeter kennen Sie Ihren "Kündigungszeitpunkt" vorher. Sie müssen sich also 3 Monate vorher beim Arbeitsamt MELDEN. Das ist zweistufig: a) Meldung, b) Beantragung der Leistung (ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit sind einzuplanen!).
Wer sich nicht rechzeitig MELDET, riskiert eine 3-monatige ALG-Sperre! Ganz wichtig: Nehmen Sie gleich ihren befrist. Vertrag im Original mit zum Amt und halten Sie eine offizielle Identifikationsunterlage bereit...
Wer kurzfristiger gefeuert wird, muß unmittelbar (am Fr. nachmittag also dann Montagfrüh) melden.
Tip: Das Amt hat auch einen großen Briefkasten, aber Ihren Ausweis wollen Sie vielleicht nicht dortlassen. Das Amt akzeptiert wichtige Verhinderungen (z.B. Kindermanagment), verlangt aber die Vorlage von Krankenscheinen...
 
T

Tama Ra

Ok danke für die Auskunft. Also muss ich mich dann also bis zum 31.12. beim Arbeitsamt gemeldet haben sonst könnte es eine Sperre geben. Und wenn mein Vertrag verlängert wird, muss ich dann nochmal dem Arbeitsamt bescheid geben?
 
B

Broiler

Ja, ich würde mich spätestens bis dahin melden. Ansonsten spätestens am 2. Januar. Wenn du eine Verlängerung bekommen solltest (drück dir die Daumen) dann brauchst dich nicht nochmal beim Amt melden. Die merken dann schon, dass du anderweitig untergekommen bist.
 
Thema:

Befristetes Arbeitsverhäntnis extra kündigen?

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