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Befristetes Arbeitsverhäntnis extra kündigen?
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<p>[QUOTE="Broiler, post: 33575"]</p><p>Ja, ich würde mich spätestens bis dahin melden. Ansonsten spätestens am 2. Januar. Wenn du eine Verlängerung bekommen solltest (drück dir die Daumen) dann brauchst dich nicht nochmal beim Amt melden. Die merken dann schon, dass du anderweitig untergekommen bist.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Broiler, post: 33575"] Ja, ich würde mich spätestens bis dahin melden. Ansonsten spätestens am 2. Januar. Wenn du eine Verlängerung bekommen solltest (drück dir die Daumen) dann brauchst dich nicht nochmal beim Amt melden. Die merken dann schon, dass du anderweitig untergekommen bist. [/QUOTE]
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