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Bekommt man Bewerbungsauslagen erstattet?
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<p>[QUOTE="Broiler, post: 38030"]</p><p>Dem ist leider nicht so. Erstmal muss das ganze in der Wiedereingliederungsvereinbarung festgehalten werden, dass erstattet wird. Dann ist das ein "bis zu" Beitrag. Es müssen also nicht die vollen 5€ erstattet werden. Wenn es nicht in der Vereinbarung steht, dann muss man im Vorfeld einen formlosen Antrag stellen und auf das "Go" warten, dann bekommt man die Kosten auch erstattet. Weiss jetzt aber nicht, ob das dann nur für die eine Bewerbung gilt oder grundsätzlich.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Broiler, post: 38030"] Dem ist leider nicht so. Erstmal muss das ganze in der Wiedereingliederungsvereinbarung festgehalten werden, dass erstattet wird. Dann ist das ein "bis zu" Beitrag. Es müssen also nicht die vollen 5€ erstattet werden. Wenn es nicht in der Vereinbarung steht, dann muss man im Vorfeld einen formlosen Antrag stellen und auf das "Go" warten, dann bekommt man die Kosten auch erstattet. Weiss jetzt aber nicht, ob das dann nur für die eine Bewerbung gilt oder grundsätzlich. [/QUOTE]
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