Betriebsgefahranrechnung

Diskutiere Betriebsgefahranrechnung im Autoversicherung Forum im Bereich KFZ Versicherung; Hallo ihr lieben, ich hab da mal eine Frage. Es geht um Folgendes: Mir ist kürzlich ein LKW vorne rechts reingefahren als er die Spur wechseln...
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Hallo ihr lieben,

ich hab da mal eine Frage. Es geht um Folgendes: Mir ist kürzlich ein LKW vorne rechts reingefahren als er die Spur wechseln wollte. Das alles passierte in der Innenstadt, stark befahren 4 spurig (sprich 2 in Richtung a und 2 in Richtung b)

Ich fuhr auf der linken Spur, der LKW auf der Rechten. Der LKW fuhr nicht. Als zwischen mir und dem LKW nurnoch ca. 5 m Abstand waren, machte er den Warnblinker an, woraufhin ich beim links vorbei fahren meine Geschwindigkeit auf ca. 35 km/h reduzierte. Der LKW fahrer zog nach links auf meine Spur, ich musste eine Vollbremsung durchführung und wurde zwischen Verkehrsinsel und LKW eingequetscht. Worauf hin der LKW Fahrer der Polizei ein Bußgeld zahlen musste.

Nun ist die Versicherung der Meinung das ich den Unfall verhindern hätte können und hat mir deshalb nur 75 % der Unfallsumme (vom Sachverständiger festgestellt) überwiesen. Meine frage ist, ob in diesem Fall eine Anrechnung der Betriebsgefahr zulässig ist oder es sich lohnt weitere rechtliche schritte einzuleiten. Ein Widerruf bzgl. der Anrechnung der Betriebsgefahr habe ich der Versicherung schon geschrieben, allerdings wurde dieser abgelehnt.

Die Gegnerversicherung ist der Meinung dass ich durch das Anschalten des Warnblinkers des LKW´s davon hätte ausgehen müssen dass dieser zuerst nach links ausschwenkt um dann rückwärts einparken zu können.

MfG Marco
 
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* der LKW fuhr aer wurde langsamer und schaltete seine Warnblinkanlage an
 
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