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Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss ein Rechteinhaber von Fußballspielen die Bilder anderen Anbietern für die Berichterstattung bzw. Kurzberichterstattung zu einem günstigen Preis bzw. kostenlos überlassen. Auch dann, wenn er für die Exklusivrechte Millionen bezahlt hat. Das Gericht widersprach damit dem Sender Sky Österreich, der die Bewegtbilder von Spielen der Europa League zwischen 2009 und 2012 nicht dem Sender ORF zur Verfügung stellen wollte. Vom Gericht wurde dabei entschieden, dass gesetzliche Begrenzung der Kostenerstattung auf den Zugang zum Satellitensignal die Eigentumsrechte der Inhaber von Exklusivrechten nicht beeinträchtigen würden.