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Unregistriert
hallo ich hab mal eine theoretische frage.
also, person A nimmt keinen kleinkredit auf und nimmt person B als bürge, da dieser einen relativ sicheren job hat. nun kommt person B aber in schwierigkeiten und ist arbeitslos, person A kann aufgrund diverser umstände den kredit auch nicht mehr bedienen. nun wendet sich die bank ja an person B und stellt fest, dass diese arbeitslos ist und zu wenig geld hat als das man dort was nehmen könnte. wen wird die bank nun herziehen und ggf. das geld einklagen, von person A oder person B? ist person A aus dem schneider wenn er nicht zahlen kann und sich die bank an den schuldner wendet?
also, person A nimmt keinen kleinkredit auf und nimmt person B als bürge, da dieser einen relativ sicheren job hat. nun kommt person B aber in schwierigkeiten und ist arbeitslos, person A kann aufgrund diverser umstände den kredit auch nicht mehr bedienen. nun wendet sich die bank ja an person B und stellt fest, dass diese arbeitslos ist und zu wenig geld hat als das man dort was nehmen könnte. wen wird die bank nun herziehen und ggf. das geld einklagen, von person A oder person B? ist person A aus dem schneider wenn er nicht zahlen kann und sich die bank an den schuldner wendet?