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Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer 1Jahr ohne Urlaub durcharbeiten lassen?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 36158"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p><a href="http://dejure.org/gesetze/BUrlG">dejure.org / Bundesurlaubsgesetz</a></p><p>->Das ist das Gesetz!</p><p></p><p>=>Urlaub muß gewährt werden! Die Wünsche des MA sind angemessen zu berücksichtigen - nur wenn dringende betriebliche Gründe dafür sprechen, darf eine Verschiebung stattfinden, die einvernehmlich geregelt werden soll. Der Urlaub ist aber auf jeden Fall zu gewähren, und zwar bis spätestens 31.3. des Folgejahres.</p><p></p><p></p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf">http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf</a></p><p>Das ist auch interessant! </p><p>-> Selbst wenn sie alle Samstage arbeiten, also ca. 25Arbeitstage/Monat, dürfen Sie keine 205 Stunden zusammenbringen - Ausdehnung der Tagesarbeitszeit auf bis zu 10Stunden ist nur erlaubt, wenn es dafür einen anderen Ausgleich gibt, namentlich die 24Wochen-Korrektur...</p><p></p><p>Viele Tarifverträge setzen wesentlich höhere Hürden, z.B. 6 Wochen Urlaub, 35 Stundenwoche usw. ...</p><p>Ihr Betrieb ist nicht organisiert?</p><p>->das läßt sich ändern: Sie brauchen (bei mehr als 5 Beschäftigten) nur 2 weitere Kollegen, denen Sie vertrauen können. So können Sie unter Mithilfe der Gewerkschaft eine Betriebsversammlung durchführen, auf der ein BR gewählt wird. Ach so: Gewerkschaftmitlied sollten Sie schon sein - das geht ebenfalls völlig unabh.</p><p>In manchen Fällen ist es auch schon gelungen, daß einzelne Gewerkscahftsmitgleider nach Tarif beschäftigt werden mußten, obwohl in dem Betrieb kein Tarifvertrag gilt. Dieses Individualvorgehen setzt aber gute Nerven voraus, gerade auch im Hinblick auf einen Gerichtstermin...</p><p>Ach so ja: Wer Betriebsversammlungen verhindern möchte und da konkrete Schritte unternimmt (z.B. Einschüchterung usw.), macht sich strafbar!</p><p>Das für Sie zuständige Gewerkschaftsbüro steht im Telefonbuch.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 36158"] Hallo, [url=http://dejure.org/gesetze/BUrlG]dejure.org / Bundesurlaubsgesetz[/url] ->Das ist das Gesetz! =>Urlaub muß gewährt werden! Die Wünsche des MA sind angemessen zu berücksichtigen - nur wenn dringende betriebliche Gründe dafür sprechen, darf eine Verschiebung stattfinden, die einvernehmlich geregelt werden soll. Der Urlaub ist aber auf jeden Fall zu gewähren, und zwar bis spätestens 31.3. des Folgejahres. [url]http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf[/url] Das ist auch interessant! -> Selbst wenn sie alle Samstage arbeiten, also ca. 25Arbeitstage/Monat, dürfen Sie keine 205 Stunden zusammenbringen - Ausdehnung der Tagesarbeitszeit auf bis zu 10Stunden ist nur erlaubt, wenn es dafür einen anderen Ausgleich gibt, namentlich die 24Wochen-Korrektur... Viele Tarifverträge setzen wesentlich höhere Hürden, z.B. 6 Wochen Urlaub, 35 Stundenwoche usw. ... Ihr Betrieb ist nicht organisiert? ->das läßt sich ändern: Sie brauchen (bei mehr als 5 Beschäftigten) nur 2 weitere Kollegen, denen Sie vertrauen können. So können Sie unter Mithilfe der Gewerkschaft eine Betriebsversammlung durchführen, auf der ein BR gewählt wird. Ach so: Gewerkschaftmitlied sollten Sie schon sein - das geht ebenfalls völlig unabh. In manchen Fällen ist es auch schon gelungen, daß einzelne Gewerkscahftsmitgleider nach Tarif beschäftigt werden mußten, obwohl in dem Betrieb kein Tarifvertrag gilt. Dieses Individualvorgehen setzt aber gute Nerven voraus, gerade auch im Hinblick auf einen Gerichtstermin... Ach so ja: Wer Betriebsversammlungen verhindern möchte und da konkrete Schritte unternimmt (z.B. Einschüchterung usw.), macht sich strafbar! Das für Sie zuständige Gewerkschaftsbüro steht im Telefonbuch. [/QUOTE]
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