Darf man die ortsübliche Miete übersteigen?

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Hallo, guten Morgen

ich habe ein Mehrfamilienhaus, was in einer sehr guten Lage der Stadt ist. Die Mieter Wohnen seit mehreren Jahren zufrieden und zahlen auch entsprechend eine günstige Miete. Da aber die Wohnungen in diesem Viertel sehr knapp sind ist auch die Miete dort sehr hoch im vergleich zu den Mieten in der ganzen Stadt. Die Mieten in meinem haus liegen bei 8,95€/qm. Der Ortsübliche Mietspiegel weist aber eine durchschnittliche Miete von 7,65€/qm aus. Ich liege mit meinen Mieten 1,30€/qm über den Mietspiegel. Können die Mieter zum Mieterverein gehen und diese Mieten anfechten? Oder habe ich das Recht die Mieten gemäß Angebot und nachfrage zu gestalten?

Wie hoch darf man eigentlichen die ortsüblichen Mieten übersteigen? Gibt es gesetzliche Auflagen? Mein Haus ist freifinanziert und es besteht keine Sozialbildung.


Danke und viele Grüße
I. Klemm
aus Bonn
 
MoneyKing

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Normalerweise kannst du selbst entscheiden, wie hoch du die miete ansetzt. Es ist ja dein Haus und damit kannst du machen was du willst. Die Mieter zahlen die Miete und somit haben die auch kein Problem damit, ob die sich beschweren können? Hmmm ... warum sollten sie das tun? Ich denke da brauchst du dir keine Gedanken machen ;-)
 
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ariette

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Ein ganz klares: es kommt darauf an. Du kannst die ortsübliche Miete nicht einfach wie du willst übersteigen, irgendwann wäre das dann Wucher und das ist nicht zulässig.
ABER: der Wert im Mietspiegel ist ein Durchschnittswert, hast du dich damit schon einmal befasst? Wenn du schreibst, dass in deiner Gegend die Miete 7,65€ pro qm liegen, dann ist die Spanne bei der gleichen Wohnungsgröße und Baujahr des Hauses wahrscheinlich irgendwo zwischen 6,65 - und 8,65 ...das ist jetzt eine Schätzung. Klar ist aber, dass es natürlich auch Wohnungen gibt, die teurer sind und welche, die weniger kosten. Wie hoch der Mietspiegel ist, ist ja auch abhängig davon, wie groß die Fluktuation in der Gegend ist. Denn für einen neuen Mietvertrag gibt es keine Begrenzungen bei der Mieterhöhung (in Berlin auch gerne mal 60%), während man bei einem bestehenden Mietverhältnis die Miete alle 3 Jahre nur um maximal um 15% erhöhen darf.

Außerdem kommt bei dem Mietspiegel noch etwas anderes hinzu. Man kann mit der Miete auch über oder unter dem Spannwert (der Wert um den Durchschnittswert) ansetzen. Hierfür werden sogenannte wertmindernde oder werterhöhende Merkmale einbezogen. Also, in welchem Zustand befindet sich das Haus, Energiewerte, Fenster, Zustand des Badezimmers, nutzbare Kellerräume......da sollte man sich als Vermieter mal drüber informieren. Je nachdem, ob viele werterhöhende oder aber wertmindernde Merkmale hinzukommen, kann man auch ohne Probleme, bei einer hochwertigen Immobilie, die Durchschnittsmiete übersteigen.
 
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