Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Recht
Darf mich Gerichtsvollzieher über fremde Person ausfragen?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 31843"]</p><p>Kann</p><p></p><p>gut sein, daß der nicht echt war - Geheimdienste verpassen ihren MA gerne irgendwelche offiziellen Titel, mit denen man besser und eingehender rumfragen kann. Der durchschnittliche Deutsche hat immer noch ein wahnsinns Respekt vor Amtspersonen. Eigentlich lächerlich, aber so sind die Leute halt - auch anderswo!</p><p>Auch wenn der echt war, war es ein Fehler mit dem überhaupt zu quatschen!</p><p>Was hat Ihnen ihr Nachbar getan, daß Sie ihn verpfeifen müssen?</p><p>Die richtige Reaktion wäre gewesen, an der Fenrsprechanlage zu fragen wer da sei um dann zu fragen, was man wolle. Wenn dann kommt: "Tja von Ihnen eigentlich nichts...", kannst Du gleich auflegen. Wenn derjenige dann penetrant weiterklingelt, drohen Sie entweder mit der Polizei oder rufen diese gleich, ohne denjenigen zu informieren - "bin gerade im Bad, dauert noch 5 Min, bitte warten Sie so lange..."</p><p>In der BRD genießt man trotz allem gewisse Rechte. Dazu gehört z.B. daß bei Ihnen eine Durchsuchung nur stattfinden kann, wenn entweder ein richterlicher Haussuchungsbefehl vorgelegt werden kann (den bekommt nur die Polente oder der Staatsanwalt und KEIN sonstiger dahergelaufener Schnösel; der GV kommt dann geg. ebenfalls mit Bullen im Schlepptau!) oder wenn, ebenfall nur von der Polente, `Gefahr im Verzug´ erklärt wird - wenn Du dann an der Fernsprech fragst, was denn los sei etc. und die ballern dir schon das Schloss raus, weißt Du wenigstens, daß es wohl einigermaßen dringend sein muß... </p><p>Darüberhinaus: Sie können in einem Gerichtssaal dazu verdonnert werden, das Maul aufzumachen (aber nicht, wenn Du damit dich selbst oder Nahestehende belasten müßtest), bzw. Du kannst halt zur Kasse gebeten werden, wenn Du die Schnorre immer noch hälst oder im Extremfall eben in Beugehaft genommen werden (Strafvereitelung ist selber ein Topos), ABER SONST NICHT!</p><p>D.h. Du kannst dir deine Gesprächspartner selber aussuchen. Deine Standartanwort wäre daher vor Gericht also: Weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht, habe ich vergessen -ist schleilich schon 3 tage her *harharhar*</p><p>Merke: Vergessen ist nicht strafbar, acuh wenn die Ausrede total lahm klingt...</p><p>die richtige Auskunft bei dem GV wäre gewesen: "Bitte verlassen Sie sofort das Grundstück!" Wenn er dann nicht abhaut, hetzen Sie ruhig den Hasso auf ihn...</p><p>Oder anders gefragt: Was glauben Sie, warum Der erst 4 Häuser weiter einen Dummen gefunden hat?</p><p>Also schämen Sie sich!!!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 31843"] Kann gut sein, daß der nicht echt war - Geheimdienste verpassen ihren MA gerne irgendwelche offiziellen Titel, mit denen man besser und eingehender rumfragen kann. Der durchschnittliche Deutsche hat immer noch ein wahnsinns Respekt vor Amtspersonen. Eigentlich lächerlich, aber so sind die Leute halt - auch anderswo! Auch wenn der echt war, war es ein Fehler mit dem überhaupt zu quatschen! Was hat Ihnen ihr Nachbar getan, daß Sie ihn verpfeifen müssen? Die richtige Reaktion wäre gewesen, an der Fenrsprechanlage zu fragen wer da sei um dann zu fragen, was man wolle. Wenn dann kommt: "Tja von Ihnen eigentlich nichts...", kannst Du gleich auflegen. Wenn derjenige dann penetrant weiterklingelt, drohen Sie entweder mit der Polizei oder rufen diese gleich, ohne denjenigen zu informieren - "bin gerade im Bad, dauert noch 5 Min, bitte warten Sie so lange..." In der BRD genießt man trotz allem gewisse Rechte. Dazu gehört z.B. daß bei Ihnen eine Durchsuchung nur stattfinden kann, wenn entweder ein richterlicher Haussuchungsbefehl vorgelegt werden kann (den bekommt nur die Polente oder der Staatsanwalt und KEIN sonstiger dahergelaufener Schnösel; der GV kommt dann geg. ebenfalls mit Bullen im Schlepptau!) oder wenn, ebenfall nur von der Polente, `Gefahr im Verzug´ erklärt wird - wenn Du dann an der Fernsprech fragst, was denn los sei etc. und die ballern dir schon das Schloss raus, weißt Du wenigstens, daß es wohl einigermaßen dringend sein muß... Darüberhinaus: Sie können in einem Gerichtssaal dazu verdonnert werden, das Maul aufzumachen (aber nicht, wenn Du damit dich selbst oder Nahestehende belasten müßtest), bzw. Du kannst halt zur Kasse gebeten werden, wenn Du die Schnorre immer noch hälst oder im Extremfall eben in Beugehaft genommen werden (Strafvereitelung ist selber ein Topos), ABER SONST NICHT! D.h. Du kannst dir deine Gesprächspartner selber aussuchen. Deine Standartanwort wäre daher vor Gericht also: Weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht, habe ich vergessen -ist schleilich schon 3 tage her *harharhar* Merke: Vergessen ist nicht strafbar, acuh wenn die Ausrede total lahm klingt... die richtige Auskunft bei dem GV wäre gewesen: "Bitte verlassen Sie sofort das Grundstück!" Wenn er dann nicht abhaut, hetzen Sie ruhig den Hasso auf ihn... Oder anders gefragt: Was glauben Sie, warum Der erst 4 Häuser weiter einen Dummen gefunden hat? Also schämen Sie sich!!! [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Alter geht vor ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Recht
Darf mich Gerichtsvollzieher über fremde Person ausfragen?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top