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Hallo liebe Forumgemeinde.
Ich bin inhaber eines Girokontos der deutschen Bank welches leider als P-Konto geführt wird, und einer SparCard derselben.
Nun lastet seit Ende letzten Jahres eine Pfändung auf dem Konto, welche aber nach Gespräch mit dem Gläubiger Welcher der Einzige ist, bei dem noch schulden zu begleichen sind, Rangwahrend ruhend gestellt wurde.
Nun verhält es sich so, das ich wohl problemlos über meine gesamten auf dem Girokonto eingehenden umsätze verfügen kann, ich aber nicht an das Guthaben komme welches sich auf der Sparcard befindet.
Meines erachtens nach wurde mir mit der Ruhendstellung der Pfändung volle Verfügungsgewalt über meine Guthaben und Geldeingänge gewährt.
Also warun wird bei der Bank die SparCard nicht freigegeben?
Danke und Gruss
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Ich bin inhaber eines Girokontos der deutschen Bank welches leider als P-Konto geführt wird, und einer SparCard derselben.
Nun lastet seit Ende letzten Jahres eine Pfändung auf dem Konto, welche aber nach Gespräch mit dem Gläubiger Welcher der Einzige ist, bei dem noch schulden zu begleichen sind, Rangwahrend ruhend gestellt wurde.
Nun verhält es sich so, das ich wohl problemlos über meine gesamten auf dem Girokonto eingehenden umsätze verfügen kann, ich aber nicht an das Guthaben komme welches sich auf der Sparcard befindet.
Meines erachtens nach wurde mir mit der Ruhendstellung der Pfändung volle Verfügungsgewalt über meine Guthaben und Geldeingänge gewährt.
Also warun wird bei der Bank die SparCard nicht freigegeben?
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