sabrina
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
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- 15.01.2012
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Hallo,
Ein Kassageschäft (engl. spot deal oder kurz spot) ist ein standardisierter Vertrag über Wertpapiere, Devisen oder vertretbare Sachen mit gleichartigen Bedingungen, der spätestens zwei Handelstage nach Geschäftsabschluss von beiden Vertragsparteien zu erfüllen ist.
Komplementärbegriff ist das Termingeschäft.
Der Begriff entstammt dem Börsen- und Bankwesen, wird darüber hinaus jedoch auch im gesamten Rohstoff- und Warenhandel benutzt.
Im Warenhandel sind auch die Bezeichnungen Loko-, Prompt- oder Effektivgeschäft üblich. Der Begriff kennzeichnet alle Geschäfte, bei denen die gegenseitige Erfüllung spätestens am zweiten auf den Tag des Geschäftsabschlusses folgenden Handelstag zu erfolgen hat.
Als Handelstag gilt der Erfüllungstag, sodass etwa der 24. Dezember zwar kein Börsentag, aber Erfüllungstag ist.
Wird diese zweitägige Erfüllungsfrist durch Feiertage – die nicht Erfüllungstage sind – unterbrochen, werden diese Feiertage bei der Ermittlung der 2-Tages-Frist nicht mitgerechnet.
Beim Kassageschäft wird der vertraglich vereinbarte Tausch von zwei Handelsobjekten zwischen zwei Partnern zu einem bestimmten Zeitpunkt (der „Spotvaluta“) zu einem bestimmten Austauschverhältnis („Kassakurs“) vollzogen.
Der Abschluss von Kassageschäften („Kassahandel“) vollzieht sich nicht nur an der Börse, sondern auch außerbörslich.
Die Gesamtheit der Kassageschäfte wird als Kassahandel, das Börsensegment für Kassageschäfte wird als Kassamarkt bezeichnet.
Beim Kaffeehandel unterschied Willy Kranke in seiner Dissertation „Organisation und Preisbildung im deutschen Großhandel“ im Jahr 1929 den Lieferungs- und Zeithandel, wobei das Lokogeschäft ein Geschäft mit sofortiger Lieferung sei, das aufgrund „einer Bemusterung oder Beschreibung der Ware, meist aber nach deren Besichtigung abgeschlossen wird“.
Bereits an der ältesten deutschen Warenbörse, der im Jahr 1540 gegründeten Augsburger Börse, waren Lokogeschäfte üblich.
Gruß
Ein Kassageschäft (engl. spot deal oder kurz spot) ist ein standardisierter Vertrag über Wertpapiere, Devisen oder vertretbare Sachen mit gleichartigen Bedingungen, der spätestens zwei Handelstage nach Geschäftsabschluss von beiden Vertragsparteien zu erfüllen ist.
Komplementärbegriff ist das Termingeschäft.
Der Begriff entstammt dem Börsen- und Bankwesen, wird darüber hinaus jedoch auch im gesamten Rohstoff- und Warenhandel benutzt.
Im Warenhandel sind auch die Bezeichnungen Loko-, Prompt- oder Effektivgeschäft üblich. Der Begriff kennzeichnet alle Geschäfte, bei denen die gegenseitige Erfüllung spätestens am zweiten auf den Tag des Geschäftsabschlusses folgenden Handelstag zu erfolgen hat.
Als Handelstag gilt der Erfüllungstag, sodass etwa der 24. Dezember zwar kein Börsentag, aber Erfüllungstag ist.
Wird diese zweitägige Erfüllungsfrist durch Feiertage – die nicht Erfüllungstage sind – unterbrochen, werden diese Feiertage bei der Ermittlung der 2-Tages-Frist nicht mitgerechnet.
Beim Kassageschäft wird der vertraglich vereinbarte Tausch von zwei Handelsobjekten zwischen zwei Partnern zu einem bestimmten Zeitpunkt (der „Spotvaluta“) zu einem bestimmten Austauschverhältnis („Kassakurs“) vollzogen.
Der Abschluss von Kassageschäften („Kassahandel“) vollzieht sich nicht nur an der Börse, sondern auch außerbörslich.
Die Gesamtheit der Kassageschäfte wird als Kassahandel, das Börsensegment für Kassageschäfte wird als Kassamarkt bezeichnet.
Beim Kaffeehandel unterschied Willy Kranke in seiner Dissertation „Organisation und Preisbildung im deutschen Großhandel“ im Jahr 1929 den Lieferungs- und Zeithandel, wobei das Lokogeschäft ein Geschäft mit sofortiger Lieferung sei, das aufgrund „einer Bemusterung oder Beschreibung der Ware, meist aber nach deren Besichtigung abgeschlossen wird“.
Bereits an der ältesten deutschen Warenbörse, der im Jahr 1540 gegründeten Augsburger Börse, waren Lokogeschäfte üblich.
Gruß