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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 36519"]</p><p>Ja, Alg 1 wirkt sich negativ aus, da es der Progression unterliegt. Ich erkläre jetzt mal nicht, was das ist - googeln Sie "Progressionsvorbehalt", wenn Sie das erklärt haben wollen. Ich kam übrigens beim Nachrechnen auf <a href="http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp">Progressionsvorbehalt-Rechner</a> auf eine Steuernachzahlung von 841 Euro (plus Soli, etwa 46 Euro, plus evtl. Kirchensteuer). Durch Werbungskosten ließe sich das nur wenig vermindern - wenn Person B z. B. 500 Euro Kosten für Bewerbungen nachweisen würde, würde das die Steuersumme um 61 Euro auf immer noch 780 Euro vermindern.</p><p>Auf der Webseite läßt sich das zwar nur für das Veranlagungsjahr 2009 durchrechnen, aber so furchtbar anders sind die Gesetze für 2012 auch nicht. Wenn Sie es selbst nachrechnen wollen, geben Sie bei "Einkommensteuertarif" "Splittingtarif" an.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 36519"] Ja, Alg 1 wirkt sich negativ aus, da es der Progression unterliegt. Ich erkläre jetzt mal nicht, was das ist - googeln Sie "Progressionsvorbehalt", wenn Sie das erklärt haben wollen. Ich kam übrigens beim Nachrechnen auf [url=http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp]Progressionsvorbehalt-Rechner[/url] auf eine Steuernachzahlung von 841 Euro (plus Soli, etwa 46 Euro, plus evtl. Kirchensteuer). Durch Werbungskosten ließe sich das nur wenig vermindern - wenn Person B z. B. 500 Euro Kosten für Bewerbungen nachweisen würde, würde das die Steuersumme um 61 Euro auf immer noch 780 Euro vermindern. Auf der Webseite läßt sich das zwar nur für das Veranlagungsjahr 2009 durchrechnen, aber so furchtbar anders sind die Gesetze für 2012 auch nicht. Wenn Sie es selbst nachrechnen wollen, geben Sie bei "Einkommensteuertarif" "Splittingtarif" an. [/QUOTE]
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