Ubama
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- 11.01.2012
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Hallo,
Einer Frau wurde m Supermarkt die Handtasche samt der EC Karte geklaut. Wenig später wurden vom Dieb um 1000,00€ abgehoben. Die Frau klagte die Bank wegen unzureichnende Sicherheitssystem.
Das Gericht lehnt aber de Klage zurück, weil die Frau den PIN gemeinsam mit der Karte aufbewahrt haben soll.
Wie sonst hätte der Dieb die Abhebung von 1000,00€ realisieren können, argumentierte das Gericht und gab der Bank Recht, die eine solche Abhebung nicht stornieren wollte.
Hier das Aktenzeichen des Amtsgericht von München: Aktenzeichen: 233 C 3757/11).
Sicher ist sicher, man sollte den Pincode weit weg von der Karte aufbewahren.
Gruß
Einer Frau wurde m Supermarkt die Handtasche samt der EC Karte geklaut. Wenig später wurden vom Dieb um 1000,00€ abgehoben. Die Frau klagte die Bank wegen unzureichnende Sicherheitssystem.
Das Gericht lehnt aber de Klage zurück, weil die Frau den PIN gemeinsam mit der Karte aufbewahrt haben soll.
Wie sonst hätte der Dieb die Abhebung von 1000,00€ realisieren können, argumentierte das Gericht und gab der Bank Recht, die eine solche Abhebung nicht stornieren wollte.
Hier das Aktenzeichen des Amtsgericht von München: Aktenzeichen: 233 C 3757/11).
Sicher ist sicher, man sollte den Pincode weit weg von der Karte aufbewahren.
Gruß
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