Eigenheim und Miete

Diskutiere Eigenheim und Miete im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo liebe Forianer, folgender Sachverhalt: Ich besitze ein Eigenheim - Eltern wohnen mietfrei drin - ich selbst wohne in einer anderen...
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Hallo liebe Forianer,

folgender Sachverhalt:
Ich besitze ein Eigenheim - Eltern wohnen mietfrei drin - ich selbst wohne in einer anderen Wohnung zur Miete.
Frage:
Kann ich beide Objekte in einer Steuererklärung absetze(Haushaltsnahe Dienstleistungen etc)?
Und was muss ich sonst noch beachten?

Danke für die Antworten.

Unregistrierter
 
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Unregistriert

die wohnung, die du anmietest kannst du natürlich nicht absetzen, ist ja klar.

beim eigenheim kannst du im grunde auch nichts absetzen, da du ja nicht vermietest (mietfreiheit für die eltern).
 
U

Unregistriert

Wer

aus beruflichen Gründen eine Zweitwohung in einer anderen Stadt unterhält, kann u.b.U. die Miete als Werbungskosten bringen - glaube ich!
Das ganze funktioniert jetzt auch bei Azubis und Studenten: Eine Monat lang (oder waren es 2?) können sie eine Zweitwohnung am Lern-Ort voll absetzen, wenn sie eigentlich zu dem Ztpkt. noch über einen elterlichen Erstwohnsitz verfügen.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie das Kindermädchen, andere Hausangestellte und Handwerker (z.B. auch Kaminfeger) absetzen. Das Ganze ist gedacht als staatliches Förderprogramm in diesen bestimmten Sektoren...

Am Eigenheim verdient man das Meiste mit einem Solardach!
 
U

Unregistriert

wenn in der eigenen (also in der selbst bewohnten, angemieteten Wohnung) Reparaturleistungen von Handwerkern anfallen, können die angesetzt werden (20% des Handwerker-Arbeitslohns sowie der Maschinenstunden und Fahrtkosten zzgl. 19% USt). Ebenfalls, wenn eine (angemeldete) Hausgehilfin beschäftigt wird. Die Steuerermäßigung ist nur für den eigenen Haushalt möglich. (§ 35a EStG)

Für das unentgeltlich an die Eltern überlassene Eigenheim kann NiCHTS geltend gemacht werden, da keine Einnahmen erzielt werden.
(Auch keine haushaltsnahen Dienstleistungen, ist nicht der eigene Haushalt. / Wenn die Eltern die Reparaturkosten tragen, können die Eltern die Vergünstigung des § 35a EStG haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerlöhne 20%) in Anspruch nehmen.)

Wenn noch Schulden auf dem Haus lasten oder hohe Reparaturen anstehen, sollte überlegt werden, ob eine Miete mit den Eltern vereinbart werden kann. Gegebenfalls entstehen hierdurch Verluste aus der Vermietung, die mit Arbeitslohn verrechnet werden kann und ggf. zu Steuererstattungen führen kann.

Das Mietverhältnis muss aber tatsächlich durchgeführt werden, es muss ein Mietvertrag geschlossen werden, die Miete muß gezahlt werden -möglichst per Banküberweisung- und es sollten Umlageabrechnungen erstellt werden. Die Miete kann um 20% geringer sein als die ortsübliche Miete, sollte aber nicht mit zu spitzen Bleistift gerechnet werden.
 
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Eigenheim und Miete

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