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<p>[QUOTE="Broiler, post: 40705"]</p><p>Bei haushaltsnahen Dienstleistungen, in deinem speziellen Fall die Handwerkerrechnung, werden 20 % der Arbeitskosten berücksichtigt, wären also bei deinen gennanten 5000€ immerhin auch 1000€. Maximal kann man aber 1200€ geltend machen bei der Steuererklärung. Zudem wird dieser Steuererstattung direkt von der Steuerschuld abgezogen. Was stand denn im Bescheid sonst noch drin? Die listen das ja normalerweise auf.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Broiler, post: 40705"] Bei haushaltsnahen Dienstleistungen, in deinem speziellen Fall die Handwerkerrechnung, werden 20 % der Arbeitskosten berücksichtigt, wären also bei deinen gennanten 5000€ immerhin auch 1000€. Maximal kann man aber 1200€ geltend machen bei der Steuererklärung. Zudem wird dieser Steuererstattung direkt von der Steuerschuld abgezogen. Was stand denn im Bescheid sonst noch drin? Die listen das ja normalerweise auf. [/QUOTE]
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