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Einnahmeüberschussrechnung (Kapitalerträge? / Student / Grundfreibetrag)
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<p>[QUOTE="Gast, post: 10937"]</p><p>Da ich hier neu bin, ersteinmal guten Tag an alle <img src="/styles/default/xenforo/smilies-oc24/smile.png" class="smilie" alt=":)" title="Smile :)" data-shortname=":)" /></p><p></p><p>Ich habe eine etwas speziellere Frage und komme allein mit Google leider nicht besonders weit in der Sache.</p><p>Überhaupt kenne ich mich in dem Bereich nicht gut aus, einfach aus dem Grunde, dass ich mich bisher nie damit beschäftigen musste.</p><p></p><p>Zu meiner Situation:</p><p></p><p> - Ich bin Student</p><p> - Ich habe seit Jahren einen 400€-Basis-Job</p><p> - Seit etwa einem halben Jahr habe ich zusätzlich ein Gewerbe angemeldet um Rechnungen schreiben zu können.</p><p> - Ich handel ab und zu an der Börse und hab mein erarbeitetes Geld auch meist immer angelegt (Tagesgeld/Festgeld).</p><p></p><p></p><p></p><p>Bei dem Finanzamt habe ich angegeben, dass ich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für mein Gewerbe abgeben möchte.</p><p>Wichtig ist mir, dass ich unter allen Umständen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleibe.</p><p></p><p>Obwohl ich ja bloß das Gewerbe angemeldet habe, geh ich mal fest davon aus, dass ich den 400€-Job mit angeben muss in der Rechnung. So weit so richtig oder?</p><p></p><p>Interessant wird es bei mir insbesondere, ob ich auch die Kapitalerträge aus Zinsen/Aktien angeben muss?</p><p>Wäre das der Fall hätte ich nämlich ernsthafte Probleme unter dem Grundfreibetrag zu bleiben.</p><p></p><p>Desweiteren würd mich interessen, dass wenn ich das nicht angeben muss, ob ich dann, wenn ich mit den Jobs unter dem Grundfreibetrag bleibe, ich die Kapitalertragssteuer bei dem Finanzamt zurück fordern kann. Über den Steuer-Freibetrag (bei Kapitalerträgen) komme ich nämlich in jedem Fall.</p><p>Wäre zwar fast zu schön um wahr zu sein. Aber ich weiß es eben nicht</p><p></p><p>Ich hoffe ich hab meine Frage verständlich und im richtigen Unterforum formuliert.</p><p></p><p>Vielen Dank im Vorraus</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Gast, post: 10937"] Da ich hier neu bin, ersteinmal guten Tag an alle :) Ich habe eine etwas speziellere Frage und komme allein mit Google leider nicht besonders weit in der Sache. Überhaupt kenne ich mich in dem Bereich nicht gut aus, einfach aus dem Grunde, dass ich mich bisher nie damit beschäftigen musste. Zu meiner Situation: - Ich bin Student - Ich habe seit Jahren einen 400€-Basis-Job - Seit etwa einem halben Jahr habe ich zusätzlich ein Gewerbe angemeldet um Rechnungen schreiben zu können. - Ich handel ab und zu an der Börse und hab mein erarbeitetes Geld auch meist immer angelegt (Tagesgeld/Festgeld). Bei dem Finanzamt habe ich angegeben, dass ich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für mein Gewerbe abgeben möchte. Wichtig ist mir, dass ich unter allen Umständen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleibe. Obwohl ich ja bloß das Gewerbe angemeldet habe, geh ich mal fest davon aus, dass ich den 400€-Job mit angeben muss in der Rechnung. So weit so richtig oder? Interessant wird es bei mir insbesondere, ob ich auch die Kapitalerträge aus Zinsen/Aktien angeben muss? Wäre das der Fall hätte ich nämlich ernsthafte Probleme unter dem Grundfreibetrag zu bleiben. Desweiteren würd mich interessen, dass wenn ich das nicht angeben muss, ob ich dann, wenn ich mit den Jobs unter dem Grundfreibetrag bleibe, ich die Kapitalertragssteuer bei dem Finanzamt zurück fordern kann. Über den Steuer-Freibetrag (bei Kapitalerträgen) komme ich nämlich in jedem Fall. Wäre zwar fast zu schön um wahr zu sein. Aber ich weiß es eben nicht Ich hoffe ich hab meine Frage verständlich und im richtigen Unterforum formuliert. Vielen Dank im Vorraus [/QUOTE]
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