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Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) verklagt nun die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Grund dafür sei offenbar die Einseitige Kündigung der Verträge zur Einspeisung der Programme in das Kabelnetz. Das teilte ein Unternehmenssprecher mit.
„Wir berufen uns dabei auf Gutachten, wonach die Rundfunkanstalten Einspeise-Entgelte zahlen müssen.“ Die Rundfunkanstalten pochen ihrerseits auf die Pflicht der Kabelnetzbetreiber, ihre Programme zu verbreiten, und wollen für diese Dienstleistung nicht mehr bezahlen. Insgesamt geht es um einen Betrag von 60 Millionen Euro.
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„Wir berufen uns dabei auf Gutachten, wonach die Rundfunkanstalten Einspeise-Entgelte zahlen müssen.“ Die Rundfunkanstalten pochen ihrerseits auf die Pflicht der Kabelnetzbetreiber, ihre Programme zu verbreiten, und wollen für diese Dienstleistung nicht mehr bezahlen. Insgesamt geht es um einen Betrag von 60 Millionen Euro.
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