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<p>[QUOTE="marco, post: 2768, member: 46"]</p><p>Hallo,</p><p>ich fürchte du hast Recht und dein Großvater hat Unrecht. </p><p></p><p>Außerdem muss dein Großvater vor der Überschreibung seines Mehrfamilienhauses auf seine Kinder, ein Gutachten durch einen Sachverständigen aufstellen lassen. </p><p></p><p>Das Finanzamt will auch den tatsächlichen Wert des Objektes bei der Besteuerung in Erfahrung holen. </p><p></p><p>Falls dein Großvater das Objekt Grundbuchmäßig auf seine beiden Kindern umschreiben will, muss er damit rechen, das sein Kinder Steuern zahlen müssen. </p><p></p><p>Wenn er auch die Enkelkinder mit ins Grundbuch eintragen lässt, kann das die Steuern des Finanzamtes reduzieren oder gar gegen null fahren. </p><p></p><p>Der Tatsächliche Wert der Immobilie ist hier entscheidend. </p><p></p><p>Jedes Kind hat bei der Schenkung einen Freibetrag in Höhe von 400.000€. </p><p></p><p>Alles was darüber liegt muss von den Kindern versteuert werden.</p><p></p><p>Die andere Alternative wäre, dass er das Haus freihändig verkauft und den Erlös unter seinen Kindern und Enkelkindern verteilt. </p><p></p><p>Da dein Großvater das Haus mehr als 10 Jahre im Besitz hat, so braucht er keine Spekulationssteuer zu zahlen.</p><p></p><p>Soviel von mir dazu. </p><p></p><p>Aber es würde mich freuen, wenn du die Entscheidung deines Großvaters hier wiedergeben könntest.</p><p></p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="marco, post: 2768, member: 46"] Hallo, ich fürchte du hast Recht und dein Großvater hat Unrecht. Außerdem muss dein Großvater vor der Überschreibung seines Mehrfamilienhauses auf seine Kinder, ein Gutachten durch einen Sachverständigen aufstellen lassen. Das Finanzamt will auch den tatsächlichen Wert des Objektes bei der Besteuerung in Erfahrung holen. Falls dein Großvater das Objekt Grundbuchmäßig auf seine beiden Kindern umschreiben will, muss er damit rechen, das sein Kinder Steuern zahlen müssen. Wenn er auch die Enkelkinder mit ins Grundbuch eintragen lässt, kann das die Steuern des Finanzamtes reduzieren oder gar gegen null fahren. Der Tatsächliche Wert der Immobilie ist hier entscheidend. Jedes Kind hat bei der Schenkung einen Freibetrag in Höhe von 400.000€. Alles was darüber liegt muss von den Kindern versteuert werden. Die andere Alternative wäre, dass er das Haus freihändig verkauft und den Erlös unter seinen Kindern und Enkelkindern verteilt. Da dein Großvater das Haus mehr als 10 Jahre im Besitz hat, so braucht er keine Spekulationssteuer zu zahlen. Soviel von mir dazu. Aber es würde mich freuen, wenn du die Entscheidung deines Großvaters hier wiedergeben könntest. Gruß [/QUOTE]
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