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<p>[QUOTE="oscar, post: 3622, member: 19"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>du musst erst ein Gutachten über deine Immobilien erstellen lassen. </p><p></p><p>Anhand der Immobilien und der noch existierenden Bankbelastung wird der reale Wert der Immobilie ermittelt. </p><p></p><p>Angenommen du hast einen Immobilienwert von 1000.000€ Die Immobilien sind Bankmäßig mit 200.000€ belastet. </p><p></p><p>Dann hast du Immobilien in Wert von 800.000€, die deinen Kindern durch Überschreibung verschenken willst. </p><p></p><p>Wenn du 2 Kinder hast, dann brauchen deine Kinder keine Erbschaftsteuer zu zahlen, wenn sie auch gleichzeitig die Bankschulden jeweils zu Hälfte übernehmen. </p><p></p><p>Wenn die Kinder aber nicht die Schulden und nur die Immobilien haben wollen, dann rechnet das Finanzamt jedem Kind 500.000€ an und abzüglich de Freibetröge von jeweils 400.000€ müssen die Kinder jeweils 100.000€ versteuern. </p><p></p><p>Das sind etwas Steuern in Höhe von 30.000€. </p><p></p><p>Diese Steuern stehen aber in Abhängigkeit der Einnahmen der Kinder ab. </p><p></p><p>Angenommen, die Kinder haben sonst nichts zu versteuern, nur die 100.000€ dann ist die Steuer von ca. 30.000€ fällig beim Überschreiben.</p><p></p><p>Den Rest kannst du dir ausrechnen. Enkelkinder kann man auch einbeziehen. </p><p></p><p>Die Enkelkinder haben jedoch keine 400.000€ Freibetrag. </p><p></p><p>Bei Ihnen liegt dieser Wert, wenn ich mich nicht täusche, bei 150.000€.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="oscar, post: 3622, member: 19"] Hallo, du musst erst ein Gutachten über deine Immobilien erstellen lassen. Anhand der Immobilien und der noch existierenden Bankbelastung wird der reale Wert der Immobilie ermittelt. Angenommen du hast einen Immobilienwert von 1000.000€ Die Immobilien sind Bankmäßig mit 200.000€ belastet. Dann hast du Immobilien in Wert von 800.000€, die deinen Kindern durch Überschreibung verschenken willst. Wenn du 2 Kinder hast, dann brauchen deine Kinder keine Erbschaftsteuer zu zahlen, wenn sie auch gleichzeitig die Bankschulden jeweils zu Hälfte übernehmen. Wenn die Kinder aber nicht die Schulden und nur die Immobilien haben wollen, dann rechnet das Finanzamt jedem Kind 500.000€ an und abzüglich de Freibetröge von jeweils 400.000€ müssen die Kinder jeweils 100.000€ versteuern. Das sind etwas Steuern in Höhe von 30.000€. Diese Steuern stehen aber in Abhängigkeit der Einnahmen der Kinder ab. Angenommen, die Kinder haben sonst nichts zu versteuern, nur die 100.000€ dann ist die Steuer von ca. 30.000€ fällig beim Überschreiben. Den Rest kannst du dir ausrechnen. Enkelkinder kann man auch einbeziehen. Die Enkelkinder haben jedoch keine 400.000€ Freibetrag. Bei Ihnen liegt dieser Wert, wenn ich mich nicht täusche, bei 150.000€. Gruß [/QUOTE]
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