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Merkurion
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Themenstarter
- Registriert seit
- 12.07.2014
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und hoffe das mir jemand helfen kann. Und zwar beschäftige ich mich im Studium gerade mit dem Thema Forward Rate Agreements und Cap-Zinsen. Das Prinzip ist mir soweit bekannt und auch wofür diese genutzt werden. Ich Verstehe momentan nur noch nicht so ganz wo der Unterschied zwischen einem FRA und einem Cap-Zins ist und würde mich Freuen wenn mir dies jemand darstellen könnte. Ich weiss das ein Cap eine Option ist und somit nicht ausgeführt werden muss wie das FRA, aber wann würde dieser fall denn eintreten, das ich meine Option nutze?
Weiterhin habe ich ein kleines Verständnis problem mit den Caps, da ich in einem Buch gelesen habe, dass der Investor (Käufer des Caps) bei Überschreiten des LIBORS der Obergrenze seine Option nutzt, die Cap-gebühr bezahlt und es keine Kompensationszaahlung gibt. Wenn der LIBOR jedoch unter der Obergrenze liegt, werden die Zinsen an den Investor gezahlt werden.
Das verwirrt mit jedoch etwas, da ich es immer genau anders herum verstanden hatte. Kann mir vielleicht jemand erklären, wo dort mein Denkfehler ist? In welchem Szenario würde sich ein Cap so auswirken?
Ich hoffe das so eine Frage auch in diesem Forum platz findet . Danke schonmal und schönen gruß.
ich bin neu hier im Forum und hoffe das mir jemand helfen kann. Und zwar beschäftige ich mich im Studium gerade mit dem Thema Forward Rate Agreements und Cap-Zinsen. Das Prinzip ist mir soweit bekannt und auch wofür diese genutzt werden. Ich Verstehe momentan nur noch nicht so ganz wo der Unterschied zwischen einem FRA und einem Cap-Zins ist und würde mich Freuen wenn mir dies jemand darstellen könnte. Ich weiss das ein Cap eine Option ist und somit nicht ausgeführt werden muss wie das FRA, aber wann würde dieser fall denn eintreten, das ich meine Option nutze?
Weiterhin habe ich ein kleines Verständnis problem mit den Caps, da ich in einem Buch gelesen habe, dass der Investor (Käufer des Caps) bei Überschreiten des LIBORS der Obergrenze seine Option nutzt, die Cap-gebühr bezahlt und es keine Kompensationszaahlung gibt. Wenn der LIBOR jedoch unter der Obergrenze liegt, werden die Zinsen an den Investor gezahlt werden.
Das verwirrt mit jedoch etwas, da ich es immer genau anders herum verstanden hatte. Kann mir vielleicht jemand erklären, wo dort mein Denkfehler ist? In welchem Szenario würde sich ein Cap so auswirken?
Ich hoffe das so eine Frage auch in diesem Forum platz findet . Danke schonmal und schönen gruß.