Hallo,
es gibt´s jetzt leider immer häufiger, daß AG informiert sein wollen, über die Nebentätigkeiten Ihrer Beschäftigten!
Rein formal und vor allem von vorn herein darf der AG das nicht verbieten, aber er darf die Disziplinarvorgesetzten beauftragen, Diejenigen im Auge zu behalten - und dann geg. die Nebenbeschäftigung untersagen, wenn es bsp. so aussieht, daß der Mitarbeiter oft übermüdet, unkronzentriert usw. ist.
Wenn ein AG es von vorn herein verbietet, würde ich es geg. heimlich tun; denn rein rechtlich kann Ihnen der Chef außerhalb der Arbeitszeit kaum Vorschriften machen! Dann müssen Sie halt aber fit sein im Job und sich nix anmerken lassen...Das kann schweirig werden, denn allenorts wird seit Jahren die Leistungsdichte teilw. recht hart angezogen!!