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Fahrtkosten vom Arbeitsamt?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 33899"]</p><p>Fahrtkosten können generell erstattet werden, wenn dies mit dem Arbeitgeber oder in diesem Fall dem Arbeitsamt vorher geklärt wurde. Der Kilometer-Pauschbetrag liegt aber bei 30 ct. pro gefahrenen Kilometer. Da ändern leider auch die hohen Spritpreise nichts daran.</p><p>Quelle: <a href="http://www.spesen-ratgeber.de/fahrtkostenerstattung/">Spesen-Ratgeber/Fahrtkostenerstattung</a></p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 33899"] Fahrtkosten können generell erstattet werden, wenn dies mit dem Arbeitgeber oder in diesem Fall dem Arbeitsamt vorher geklärt wurde. Der Kilometer-Pauschbetrag liegt aber bei 30 ct. pro gefahrenen Kilometer. Da ändern leider auch die hohen Spritpreise nichts daran. Quelle: [url=http://www.spesen-ratgeber.de/fahrtkostenerstattung/]Spesen-Ratgeber/Fahrtkostenerstattung[/url] [/QUOTE]
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