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Dies dürften wohl gute Neuigkeiten für die AKW-Betreiber gewesen sein. Laut dem Finanzgericht Hamburg soll die Brennelementsteuer wohl verfassungswidrig gewesen sein, die seitens der AKW-Betreiber abgedrückt werden muss. Dieser Fall wurde nun nach Karlsruhe verwiesen. Begründet wird dies damit, dass der Bund offenbar gar kein Recht hatte, diese Steuer zu beschließen. Diese Verbrauchssteuer scheint offenbar nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu fallen. Anhängig sind beim Finanzgericht Hamburg offenbar mehrere Klagen gegen die Brennelementsteuer, die in der Summe bei rund 1,5 Milliarden Euro liegen. Über das Gesetz der Atomsteuer soll nun aber letztlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.