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Frage zur Absetzugn des Zweitstudiums
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 42462"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>ich habe folgendes Problem. Ich habe bis Anfang 2011 studiert. Während der Studienzeit hatte ich einen Hiwi-Job mit 19 Stunden, daher dort keine Einkommenssteuer außer Renten- und Krankenversicherung gehabt. Vor ein paar Tagen hab ich gelesen, dass eine Ausbildung zum Rettungssanitäter als erste Ausbildugn gilt und das Studium danach dann als Zweitstudium. Da ich am Ende vom Zivildienst den rettungssanitäter gemacht habe würde das auf mich zutreffen.</p><p></p><p>Ein Bekannter, der sich mit Steuer zumindest etwas auskennt, meint jedoch, da ich damals etwas verdient hätte, jedoch insgesamt (Einnahmen aus Job minus Kosten im Studium) nicht auf unter Null gekommen bin, hätte ich nur während der Studienzeit selber was absetzen können. Da ich damals keine Einkommenssteuer bezahlt hätte (Joblohn zu gering) würde das aber nichts bringen.</p><p></p><p>Hat er das richtig erklärt? Kann ich die Kosten des Studiums (Weg zur Uni, Studiengebühren usw) nur in dem Jahr selber absetzen? Oder kann ich diese Kosten irgendwie danach, als ich richtig gearbeitet hatte, noch absetzen?</p><p>Soweit ich verstanden habe kann ich ja eh nur für die Jahre 2010 - 2013 eine neue Erklärung abgeben, bzw. für 2010 erstmalig (da ich damals dort keine abgeben musste).</p><p></p><p>Falls ich doch noch ne Chance habe was wieder zu bekommen: Muss ich mich an die Frist 30.5. halten, da ich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin?</p><p></p><p>Vielen Dank für jede Hilfe <img src="/styles/default/xenforo/smilies-oc24/smile.png" class="smilie" alt=":)" title="Smile :)" data-shortname=":)" /></p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 42462"] Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe bis Anfang 2011 studiert. Während der Studienzeit hatte ich einen Hiwi-Job mit 19 Stunden, daher dort keine Einkommenssteuer außer Renten- und Krankenversicherung gehabt. Vor ein paar Tagen hab ich gelesen, dass eine Ausbildung zum Rettungssanitäter als erste Ausbildugn gilt und das Studium danach dann als Zweitstudium. Da ich am Ende vom Zivildienst den rettungssanitäter gemacht habe würde das auf mich zutreffen. Ein Bekannter, der sich mit Steuer zumindest etwas auskennt, meint jedoch, da ich damals etwas verdient hätte, jedoch insgesamt (Einnahmen aus Job minus Kosten im Studium) nicht auf unter Null gekommen bin, hätte ich nur während der Studienzeit selber was absetzen können. Da ich damals keine Einkommenssteuer bezahlt hätte (Joblohn zu gering) würde das aber nichts bringen. Hat er das richtig erklärt? Kann ich die Kosten des Studiums (Weg zur Uni, Studiengebühren usw) nur in dem Jahr selber absetzen? Oder kann ich diese Kosten irgendwie danach, als ich richtig gearbeitet hatte, noch absetzen? Soweit ich verstanden habe kann ich ja eh nur für die Jahre 2010 - 2013 eine neue Erklärung abgeben, bzw. für 2010 erstmalig (da ich damals dort keine abgeben musste). Falls ich doch noch ne Chance habe was wieder zu bekommen: Muss ich mich an die Frist 30.5. halten, da ich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin? Vielen Dank für jede Hilfe :) [/QUOTE]
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