Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Recht
frage zur eidesstattlichen versicherung
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38386"]</p><p>Beim Finanzamt gilt das Zuflußprinzip. Das heißt, Bezüge werden nach dem jetzigen Steuerrecht besteuert. Die Steuerklasse spielt keine Rolle, da die Höhe der nachzuzahlende Steuer schlicht der Einkommenssteuertabelle entnommen wird. Und natürlich müssen Sie das selbst an das Finanzamt und die Sozialversicherungen melden - was dachten Sie denn?</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38386"] Beim Finanzamt gilt das Zuflußprinzip. Das heißt, Bezüge werden nach dem jetzigen Steuerrecht besteuert. Die Steuerklasse spielt keine Rolle, da die Höhe der nachzuzahlende Steuer schlicht der Einkommenssteuertabelle entnommen wird. Und natürlich müssen Sie das selbst an das Finanzamt und die Sozialversicherungen melden - was dachten Sie denn? [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Alter geht vor ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Recht
frage zur eidesstattlichen versicherung
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top