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Frage zur Steuererklärung
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<p>[QUOTE="Kre, post: 43610, member: 684"]</p><p>Hmm, das kann viele Ursachen haben. Das Finanzamt schätzt ja deine Umsätze. Sollte sich in einem Quartal/Jahr weniger Umsatz ergeben, kann es sein, dass die steuern auch zu einem anderen Zeitpunkt gezahlt werden müssen.</p><p>So müssen Steuern ab einem bestimmten Umsatz nicht mehr vierteljährlich sondern monatlich gezahlt werden.</p><p>In solchen fällen, wenn man selber unsicher ist, würde ich die Erklärung zusammen mit einem Steuerberater machen. Der kann einem alles wichtige erklären. Damit man dann besonders in den ersten Jahren der Selbstständigkeit keine Überraschungen erlebt.</p><p>Eine vollständige Beratung wird man auch online nicht bekommen. Würde an deiner Stelle aber mal <a href="http://www.zahn-steuerberater.de/">hier</a> einen Termin machen. Ich glaube zwar nicht</p><p>Die Steuererklärung nach Abgabe zu berichtigen ist nicht so ganz einfach. Besonders, wenn der Fall nun anders herum gewesen wäre. Angenommen man müsste durch eine Berichtigung Steuern nach zahlen und würde aus ehrlichen Gründen nun einen Fehler zugestehen, dann kann trotz dem der Verdacht der Steuerhinterziehung erhoben werden.</p><p></p><p>Wie die Rechtslage genau zu beurteilen ist, weiß wohl am besten ein Steuerberater.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Kre, post: 43610, member: 684"] Hmm, das kann viele Ursachen haben. Das Finanzamt schätzt ja deine Umsätze. Sollte sich in einem Quartal/Jahr weniger Umsatz ergeben, kann es sein, dass die steuern auch zu einem anderen Zeitpunkt gezahlt werden müssen. So müssen Steuern ab einem bestimmten Umsatz nicht mehr vierteljährlich sondern monatlich gezahlt werden. In solchen fällen, wenn man selber unsicher ist, würde ich die Erklärung zusammen mit einem Steuerberater machen. Der kann einem alles wichtige erklären. Damit man dann besonders in den ersten Jahren der Selbstständigkeit keine Überraschungen erlebt. Eine vollständige Beratung wird man auch online nicht bekommen. Würde an deiner Stelle aber mal [URL='http://www.zahn-steuerberater.de/']hier[/URL] einen Termin machen. Ich glaube zwar nicht Die Steuererklärung nach Abgabe zu berichtigen ist nicht so ganz einfach. Besonders, wenn der Fall nun anders herum gewesen wäre. Angenommen man müsste durch eine Berichtigung Steuern nach zahlen und würde aus ehrlichen Gründen nun einen Fehler zugestehen, dann kann trotz dem der Verdacht der Steuerhinterziehung erhoben werden. Wie die Rechtslage genau zu beurteilen ist, weiß wohl am besten ein Steuerberater. [/QUOTE]
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