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fristlose kündigung wegen mietminderung?
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<p>[QUOTE="cx 7, post: 35801, member: 1075"]</p><p>Klar hast du Recht, dass der Mangel schriftlich angezeigt werden muss. Aber lediglich wegen einer Mietminderung darf nicht gekündigt werden. Ausnahme ist hier, wenn alle Minderungen kumuliert die beiden Kaltmieten übersteigen. Denn die Miete wäre ja bezahlt worden, wenn der Vermieter den Mangel beseitigt hätte, bzw der Vermieter sofort nach Eingang des Schreibens eine entsprechende Antwort zurückgeschrieben hätte, was aber scheinbar (???) nicht erfolgt ist.</p><p></p><p>Dies sind alles aber Vermutungen, da der TE hier zu wenig Infos gegeben hat. Und wie du schreibst, ein Anwalt wird alle Details bekommen und entsprechend handeln.</p><p></p><p>Vllt teilt uns ja der TE das Ergebnis dieses Mietstreits mit!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="cx 7, post: 35801, member: 1075"] Klar hast du Recht, dass der Mangel schriftlich angezeigt werden muss. Aber lediglich wegen einer Mietminderung darf nicht gekündigt werden. Ausnahme ist hier, wenn alle Minderungen kumuliert die beiden Kaltmieten übersteigen. Denn die Miete wäre ja bezahlt worden, wenn der Vermieter den Mangel beseitigt hätte, bzw der Vermieter sofort nach Eingang des Schreibens eine entsprechende Antwort zurückgeschrieben hätte, was aber scheinbar (???) nicht erfolgt ist. Dies sind alles aber Vermutungen, da der TE hier zu wenig Infos gegeben hat. Und wie du schreibst, ein Anwalt wird alle Details bekommen und entsprechend handeln. Vllt teilt uns ja der TE das Ergebnis dieses Mietstreits mit! [/QUOTE]
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